Grenzen der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

Die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach § 66 b StGB kann nicht auf Tatsachen gestützt werden, die zwar erst nach der Verurteilung ans Licht treten, vom Gericht der Anlassverurteilung aber hätten bereits festgestellt werden können.

Die Anordnung war im vorliegenden Fall ergangen, weil eine Therapie mangels Bereitschaft des Verurteilten gescheitert war, das Gericht der Anlassverurteilung aber aufgrund der Beteuerung des Angeklagten, er werde sich einer Therapie unterziehen, einen "Ansatz zur Therapiebereitschaft" festgestellt hatte. Der BGH hat die Anordnung aufgehoben, weil durch die Hinzuziehung eines Sachveständigen hätte festgestellt werden können, dass die Persönlichkeitsstruktur des Täters einem Therapieerfolg erkennbar entgegenstand.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.07.2008, Az: 5 StR 274/08

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Neues vom EuGH zum Führerscheintourismus

Der EuGH hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen u.a. des Verwaltungsgerichts Chemnitz entschieden, dass eine ausländische EU-Fahrerlaubnis dann nicht anerkannt werden muß, wenn sich aus den Angaben im Führerschein selbst ergibt, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist. Gleiches gilt, wenn die Fahrerlaubnis während des Laufs einer Sperrfrist erteilt wurde.

EuGH, Urteil vom 26.06.2008, Az: C-329 und C-343/06

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Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Bei chronisch überhöhtem Alkoholkonsum und damit einhergehender Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmäßig eine stabile Änderung des Trinkverhaltens voraus.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.05.2008 Az: 3 C 32/07

Der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.

Bundesverwaltungsgericht hat über Kindernachzug bei Hartz IV-Bezug entschieden

Ergibt die Prüfung, dass der Unterhaltsbedarf des nachziehenden Kindes das anrechenbare Einkommen der Eltern übersteigt, mit der Folge, dass nach dessen  Einreise ein Anspruch auf Zahlung nach dem SGB II besteht, gilt der Unterhalt des Ausländers als nicht gesichert im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 AufenthG.

Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 26.08.2008.

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Nachweis der Fahruntüchtigkeit auch ohne Blutprobe möglich

Die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit kann im Verfahren auch dann angenommen werden, wenn eine verwertbare Blutprobe zwar nicht vorliegt, die Fahruntüchtigkeit aber aus anderen Beweisanzeichen begründet werden kann. An diese Beweisanzeichen sind strenge Anforderungen zu stellen. Im hier entschiedenen Verfahren war der Beschuldigte schwankend aus dem Kfz gestiegen und hatte nicht mehr eigenständig stehen können.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 23.04.2008, Az: 528 QS 42/08

Ein Vorschaden berechtigt nicht immer zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem un-behebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als 1% des Kaufpreises beträgt.

Das Urteil behandelt ebenfalls die Frage der Auslegung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler.

BGH, Urteil vom 12. März 2008 – VIII ZR 253/05 –

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Inanspruchnahme des Schädigers bei sportlichen Wettbewerben

Der Grundsatz, dass bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für ohne gewichtige Regelverletzung verursachte Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen ist, gilt nicht, soweit Versicherungsschutz besteht.

BGH, Urteil v. 29.01.2008, Az: VI ZR 98/07

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