Neues vom EuGH zum Führerscheintourismus

Der EuGH hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen u.a. des Verwaltungsgerichts Chemnitz entschieden, dass eine ausländische EU-Fahrerlaubnis dann nicht anerkannt werden muß, wenn sich aus den Angaben im Führerschein selbst ergibt, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist. Gleiches gilt, wenn die Fahrerlaubnis während des Laufs einer Sperrfrist erteilt wurde.

EuGH, Urteil vom 26.06.2008, Az: C-329 und C-343/06

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