Nachweis der Fahruntüchtigkeit auch ohne Blutprobe möglich

Die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit kann im Verfahren auch dann angenommen werden, wenn eine verwertbare Blutprobe zwar nicht vorliegt, die Fahruntüchtigkeit aber aus anderen Beweisanzeichen begründet werden kann. An diese Beweisanzeichen sind strenge Anforderungen zu stellen. Im hier entschiedenen Verfahren war der Beschuldigte schwankend aus dem Kfz gestiegen und hatte nicht mehr eigenständig stehen können.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 23.04.2008, Az: 528 QS 42/08