Markenuntergang bei Capri-Sun (früher Capri-Sonne)

Capri Standbeutel aus der Markeneintragung

Lange eingetragene Marken müssen nicht unbedingt sicher sein! Das erlebt jetzt der Hersteller des weltbekannten Getränks Capri-Sun (bis 2017 Capri-Sonne). Dieser hatte sich schon 1996 den Standbeutel des Getränks als Marke (!) schützen lassen. Noch 2013 hat das Unternehmen ein Konkurrenzunternehmen auf der Grundlage dieser Marke vor dem Landgericht Braunschweig erfolgreich verklagt.

Schon während dieses Verfahren hatte der Wettbewerber geltend gemacht, die Marke sei zu Unrecht eingetragen worden, weil es sich bei dem Beutel um eine technische bedingte Verpackungsform handele, die als Marke nicht schutzfähig sei. Gleichzeitig hat er beim Markenamt die Löschung der Marke beantragt. Mit diesem Argument ist der Wettbewerber in allen Instanzen erfolgreich gewesen, zuletzt im Mai 2018 beim Bundesgerichtshof.

Marken können also unter Umständen eine trügerische Sicherheit bieten. Wer eine Marke anmeldet, sollte also durchaus selbstkritisch (und natürlich gerne mit unserer Unterstützung) prüfen, ob alle Merkmale einer Marke vorliegen, denn das Markenamt prüft entgegen eines oft vorhandenen Irrglaubens nur eingeschränkt, ob alle Schutzvoraussetzungen gegeben sind.

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