Facebook-Profilbild für Fahrerinformation

So hatte sich ein Hamburger das sicher nicht vorgestellt. Sein Profilbild auf Facebook half jetzt der Hamburger Polizei, ihn als Drängler zu entlarven. Das meldet die Hamburger Morgenpost.

Sein Anwalt mußte jetzt den Einspruch gegen ein Bußgeld von immerhin 400,- € zurücknehmen, bei dem sich der Betroffene damit verteidigt hatte, der Fahrer sei nicht feststellbar. Datenschutzrechte waren nicht verletzt, weil das Bild zu den öffentlichen Informationen des Betroffenen gehörte.

 

Zugegeben: Irreführende Werbung

Eine erstaunliche Offenheit erlebten wir diese Woche von einem Support Mitarbeiter eines Internetdienstes.

 

Dort bietet man eine sehr schnelle Dienstleistung an:

 

Da denkt man doch, daß auch Rechnungen schnell bezahlt werden – oder? Ganz so ist es leider nicht.

Hier auszugsweise unsere weitere Kommunikation dazu:

Wir:

wir nutzen drebis seit geraumer Zeit, seit einigen Wochen über Advoware. Sie geben auf Ihrer Internetseite Reaktionszeiten von wenigen Tagen an. Wie verbindlich ist das?

Die ARAG hat letztens eine Rechnung nach ca. 8 Tagen bezahlt.

In einem weiteren Fall ist eine am 6.5. gleichzeitig mit der Deckungsschutzzusage eingereichte Rechnung heute noch offen. Die Deckungsschutzzusage war kurzfristig erteilt worden.

Antwort:

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie innerhalb von 2 Werktagen eine Deckungszusage erhalten, darauf bezieht sich das Leistungsversprechen der Versicherungsunternehmen.

Ein Leistungsversprechen bzgl. einer Überweisung innerhalb einer bestimmten Zeit wurde bislang mit den Versicherungen noch nicht vereinbart.

Wir:

dann ist das

 

aber irreführend. Wenn eine Kostenrechnung bearbeitet wird, dann wird sie doch auch bezahlt oder nur abgeheftet?

 

Antwort:

damit haben Sie natürlich recht. Die Rechnungen über drebis werden auch bevorzugt behandelt, so dass die Rechnungen in der Regel sehr schnell bearbeitet werden. Ein generelle Zeitzusage gibt es allerdings nicht.

Wenn der Herr Unverricht „unverrichteter Dinge abzieht“

mag das so aussehen:“….Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dieser (Anmerkung; der Termin) aufgehoben worden sei. Die Parteivertreter seien per Fax informiert worden. Unglücklicherweise wurde mir diese Information nicht übermittelt. … Mit freundlichen Grüßen, Unverricht, Rechtsanwalt“

Es gab zur Aufhebung des Termins ein Telefonat zwischen unseren Kanzleien, aber irgendwie war das was steckengeblieben.

 

Wenn zwei das gleiche tun, …

ist es lange noch nicht das gleiche. Sagt der Volksmund. Und der BGH hat dem Volk auf den Mund geschaut.

 

In einer Presseerklärung vom 11. März 2009 schreibt der BGH: „Benutze ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt sei, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, müsse der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte.“ 11.3.2009 I ZR 114/06

In einer Presseerklärung vom 11. Mai 2011 heißt es: „Hingegen hat allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen muss.“ Urteil vom 11.5.2011 IV ZR 105/09

Im ersten Fall ging es allerdings um eine Markenverletzung und im zweiten um einen Kaufvertrag. Aber das einmal so rum und ein andermal 180° andersherum gelöst werden muß, ist ohne weiteres nicht nachvollziehbar. Das Urteil vom Mai 2011 liegt noch nicht in vollständiger Form vor, vielleicht ergibt sich daraus Neues. Verwundert sind wir allerdings, daß – soweit uns bis jetzt ersichtlich – sich heute niemand außer uns an das Urteil von 2009 erinnert hat. Alles betet nur die aktuelle Presserklärung wieder …

Wenn Bio gegen die Natur kämpft

Wenn Bio gegen die Natur kämpft, dann haben wahrscheinlich Juristen die Finger im Spiel.

So auch hier. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat jetzt einer Brauerei vom Landgericht Nürnberg Fürth die Verwendung der Produktbezeichnung Bio-Mineralwasser untersagen lassen.

 

Die „besonderen“ Merkmale des Biowassers seien auch nicht anders als einige gesetzlich geregelte Anforderungen an anderes „natürliches“ Mineralwasser. Das Bio-Wasser sei also gar nicht besonders, worüber getäuscht werde. Außerdem gebe es ja die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Diese sieht bestimmte Produktbezeichnungen vor. Bio-Mineralwasser ist dort nicht vorgesehen. Auch das sei eine wettbewerbsrechtlich relevante Gesetzesverletzung. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.2011 – 3 O 819/10.

Das hier abgebildete Zeichen hat die beklagte Brauerei auch als Marke eintragen lassen. Aber auch an dieser Front muß sie kämpfen. Beim Markenamt ist ein Löschungsverfahren anhängig gemacht worden. Für die Bezeichnung gebe es ein absolutes Schutzhindernis, sagt jemand. Ob dort ein Freihaltebedürfnis gemeint ist? Ein Freihaltebedürfnis für eine Bezeichnung, die es gar nicht geben darf, kann es eher nicht sein.

Schwarz Anwälte: keine Geschwindigkeitsbeschränkungen am Muttertag!?

„Chemnitz. Die Chemnitzer Kanzlei Schwarz Anwälte hat jetzt für den Muttertag alle für Kfz geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen für Mütter mit mindestens einem Kind aufgehoben.“ Das wäre doch mal was, wenn wir einfach mal so

ein Gesetz außer Kraft setzen dürfen. Jeder hat einmal im Jahr einen Wunsch frei! Geht natürlich nicht! Oder doch? Die Bundesregierung hat jetzt ein Aufhebungsgesetz auf den Weg gebracht, mit dem das Websperrengesetz („sperren statt löschen“) aufgehoben werden soll. Das Gesetz ist bis jetzt nicht angewendet worden. Ein Gesetz – nicht angewendet! Einfach so! Gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen. Was die Bundesregierung darf*, darf ein Bürger doch auch. Oder nicht?

 

* Ebenso heiß wird unter Juristen das Atom-Moratorium diskutiert. Die Laufzeitverlängerung wird ausgesetzt, ohne daß sich in Deutschland die Umstände wesentlich geändert haben. Nur der Blickwinkel der Regierung hat sich geändert. Was man mit einem geänderten Blickwinkel so alles wird begründen können?

Fast 3 Jahre von Einreichung bis zur Zustellung einer Klage

Diese Nachricht (Klick auf das Bild für eine größere Darstellung) haben wir neulich beim Landgericht Berlin gesehen. Von der Klageeinreichung bis zur (öffentlichen) Zustellung der Klage dauerte es mehr als zweieinhalb Jahre, von April 2008 bis Januar 2011. Wie verzweifelt muß ein Kläger sein, der eine solche Tortur auf sich nimmt?

BVerfG: 40,- € sind gleichzeitig viel und wenig.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf seiner Internetseite in dieser Woche mehrere Entscheidungen aus der jüngeren Vergangenheit veröffentlicht. In drei Fällen ging es dabei einmal um 40,- € Bußgeld, einmal um 42,- € Fahrtkosten und schließlich einmal um weitere Leistungen von sechs Mal 7,- € für Unterkunft und Heizung, also wieder 42,- €. Dabei waren die Beträge zweimal bedeutend und einmal unbedeutend.

 

Die 40,- € Bußgeld sollen den Betroffenen nicht hart treffen, so daß er dieses Bußgeld hinzunehmen hat: „Die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 40 € und die damit nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG verbundene Eintragung ins Verkehrszentralregister haben für den Beschwerdeführer weder besondere Bedeutung noch betreffen sie ihn in existenzieller Weise (vgl. BVerfGE 90, 22 <25>). Insbesondere ist der mit der Verletzung der Pflicht zur Verwendung geeigneter Reifen verbundene Vorwurf von geringem Gewicht.“ BVerfG, 1 BvR 143/11 vom 24.3.2011.

Anders (?) dagegen die Beträge von 42,- €. Die Instanzgerichte hatten den Beschwerdeführern Prozeßkostenhilfe mit der Begründung verweigert, ein vernünftiger Mensch (verkürzt ausgedrückt) streite sich nicht um solche Bagatellen.

Das Bundesverfassungsgericht korrigiert das:

„Beide Gerichte reduzieren die Frage, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint, auf eine ausschließliche Beurteilung des Verhältnisses von Streitwert und Kostenrisiko. Beide lassen dabei außer Betracht, dass Bewertungsmaßstab für die Frage der Beiordnung eines Rechtsanwalts vornehmlich ist, ob die besonderen persönlichen Verhältnisse dazu führen, dass der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen den Parteien verletzt ist.“ BVerfG, 1 BvR 1737/10 vom 24.3.2011

„Das Landessozialgericht wie auch das Sozialgericht reduzieren die Frage, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint, auf eine ausschließliche Beurteilung des Verhältnisses von Streitwert und Kostenrisiko. Beide lassen dabei außer Betracht, dass Bewertungsmaßstab für die Frage der Beiordnung eines Rechtsanwalts vornehmlich ist, ob die besonderen persönlichen Verhältnisse dazu führen, dass der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen den Parteien verletzt ist.“ 1 BvR 2493/10 vom 24.3.2011

So ist das mit den Juristen. Es kommt eben oft auf den Blickwinkel an.

Man muß manchmal viel Geduld haben

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Königswinter haben wir am 12.11.2010 nach dem Sachstand gefragt und am 10. Februar daran erinnert.

Heute bekommen wir eine Antwort: „… muss wegen Arbeitsüberlastung und Urlaubs auf Ende März vertröstet werden.“

Undenkbar, ein Anwalt würde mit einer solchen Begründung eine Fristverlängerung für mehr als ein viertel Jahr beantragen …

Auch das am 17.11.2010 in den Bundestag eingebrachte Gesetz zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren wird an solchen Zuständen wohl nicht viel ändern.