In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Königswinter haben wir am 12.11.2010 nach dem Sachstand gefragt und am 10. Februar daran erinnert.
Heute bekommen wir eine Antwort: „… muss wegen Arbeitsüberlastung und Urlaubs auf Ende März vertröstet werden.“
Undenkbar, ein Anwalt würde mit einer solchen Begründung eine Fristverlängerung für mehr als ein viertel Jahr beantragen …
Auch das am 17.11.2010 in den Bundestag eingebrachte Gesetz zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren wird an solchen Zuständen wohl nicht viel ändern.