Keine Standgebühr für Gebrauchtwagenvermittler

Ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler kann keine Standgebühren – erst recht nicht zusätzlich zu einer versprochenen Provision – für ein Fahrzeug verlangen, das er im Rahmen eines Vermittlungsauftrags für einen privaten Kunden als Vermittler auf seinem Gelände verwahrt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.1.2011, Az. III ZR 78/10, dessen Volltext auf den Seiten des Bundesgerichtshofs abgerufen werden kann.

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Vätern

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der nicht mit der Kindesmutter verheirateten Väter gestärkt. Das Gericht entschied, dass der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig ist. Dies bedeutet, dass ab sofort jeder Vater sich das gemeinsame Sorgerecht auch ohne die Zustimmung der Mutter mittels Hilfe des Familiengerichts zuerkennen lassen kann.

Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010, vollständiger Beschluss kann auf den Seiten des Gerichts im Volltext nachgelesen werden.

Haftung für unzureichend gesichertes WLAN, Anschlußinhaberhaftung

a) Den  Inhaber  eines  Internetanschlusses,  von  dem  aus  ein  urheberrechtlich geschütztes  Werk  ohne  Zustimmung  des  Berechtigten  öffentlich  zugänglich gemacht  worden  ist,  trifft  eine  sekundäre  Darlegungslast,  wenn  er  geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.
b) Der  Inhaber  eines  WLAN-Anschlusses,  der  es  unterlässt,  die  im  Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend  anzuwenden,  haftet  als  Störer  auf  Unterlassung,  wenn  Dritte  diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.

Siehe dazu auch unsere Anmerkung im Blog Winkeladvocat.

BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 -, dessen Volltext auf den Seiten des BGH nachgelesen werden kann.

Anlegen von Dienstkleidung als Arbeitszeit

Fällt eine Dienstkleidung besonders durch eine uniforme Farbgegebung und die deutliche Anbringung des Namens des Arbeitgebers auf, dient die damit auf dem Weg von oder zur Arbeit zwangsläufig verbundene Offenlegung des Arbeitgebers gegenüber Dritten und die Verbreitung des Bekanntheitsgrades des Unternehmens nicht einem objektiv feststellbaren eigenen Interesse der Arbeitnehmer, sondern allein dem Interesse des Arbeitgebers.

Das Anlegen einer solchen Dienstkleidung ist daher Arbeitszeit.

BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß vom 10.11.2009, 1 ABR 54/08, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.

Die Entscheidung ist damit für die Arbeitnehmer weitaus freundlicher als die für das öffentliche Dienstrecht ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das das Anlegen einer Schutzweste und der Dienstpistole durch einen Polizisten dessen privater Zeit zugeordnet hatte.

 

Der Sachverhalt des Urteils läßt übrigens nur den Schluß zu, daß es sich bei dem Arbeitgeber in diesem Fall um Ikea handelt.

Prüfung bei vorheriger Kenntnis des Fahrprüfers

Allein die Kenntnis von der Person eines bestimmten Prüfers einige Tage vor einer Fahrprüfung bedeutet abstrakt gesehen noch keinen entscheidenden Vorteil – gerade für leistungsschwache Prüflinge. Sie betrifft auch nicht wirtschaftliche Interessen. Die Weitergabe einer Diensteinteilung für Fahrprüfer ist daher keine strafbare Gefährdung öffentlicher Interessen nach § 353 StGB und auch kein Geheimnisverrat nach § 203 StGB.

  Oberlandesgericht Köln, Urteil 81 Ss 52-53/09 vom 21.08.2009, das auf den Seiten des Gerichts im Volltext nachgelesen werden kann.

Anlegen der Schutzweste und Vorbereiten der Pistole sind Privatsache eines Polizisten

Sogenannte „Rüstzeiten“ stellen keinen Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts dar.

VG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2009, 11 K 3998/08, das auf den Seiten des Gerichts im Volltext nachgelesen werden kann.

Wesentlich großzügiger hat das Bundesarbeitsgericht für den Bereich des privaten Arbeitsrechts entschieden, wo eine uniforme Farbgebung und die Anbringung des Namens des Arbeitgebers dafür sprachen, daß damit nur dem Interesse des Arbeitgebers gedient wird.

Corny Weiß

Rechtsanwältin

in örtlicher Bürogemeinschaft

Schulbildung:

1983 – 1991 Kurt-Franke-OS Dittersdorf

1991 – 1992 Dr.Theodor-Neubauer EOS Chemnitz

1992 – 1995 Karl-Friedrich-Gauß Gymnasium Chemnitz, Abschluss: Abitur

1995  –1996 freiwilliges ökologisches Jahr,

Einsatzstellen: Kinderkurklinik Rauenstein, Gemeindeverwaltung Amtsberg

Studium:

1996 – 2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich- Schiller-Universität Jena

Wahlfachgruppe: Jugendstrafrecht / Kriminologie

Seminar: Der Strafbare Versuch

Ablegung der Ersten Jurischen Staatsprüfung

beruflicher Werdegang:

01.05.04 – 30.03.06 Referendariat / Juristischer Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen, Landgericht Chemnitz

Zivilstation: Landgericht Chemnitz 7. Zivilkammer

Strafstation: Staatsanwaltschaft Chemnitz, Abteilung Wirtschaftskriminalität

Verwaltungsstation: Polizeipräsidium Chemnitz, Kommissariat 11 (Leben; Gesundheit; Mord)

Anwaltsstation: Bezner & Stute Rechtsanwaltsgesellschaft bR

Wahlstation: Staatsanwaltschaft Chemnitz, Abteilung Jugendstrafrecht

19.05.2006 Zweite Jurischen Staatsprüfung

08.11.2006 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen

seit 08.11.2006 Tätigkeit als Rechtsanwältin in den Schwerpunkten Familienrecht und Strafrecht

weitere Tätigkeiten:

seit 01.03.2009 Dozentin an der Fachhochschule Nordhessen, Studienzentrum Plauen

seit 24.07.2010 Familienmediatorin

Haftung der Hausverwaltung für Hausmeister

Eine Hausverwaltung kann für diskriminierende Äußerungen (hier: „Die Wohnung wird nicht an Neger, äh … Schwarzafrikaner und Türken vermietet“) eines als „Verrichtungsgehilfe“ (mit der Durchführung einer Wohnungsbesichtigung) beauftragten Hausmeisters auf Schadensersatz haften.

Oberlandesgericht Köln, 24 U 51/09, Urteil vom 19.1.2010, nachzulesen im Volltext auf den Seiten des Gerichts.

Kollision mit offener Tür beim Einparken

Ungeachtet besonderer Umstände im Einzelfall sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke einparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadenaufteilung angemessen erscheint.

 Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 3.6.2009, Az. 3 U 211/08, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.