Ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler kann keine Standgebühren – erst recht nicht zusätzlich zu einer versprochenen Provision – für ein Fahrzeug verlangen, das er im Rahmen eines Vermittlungsauftrags für einen privaten Kunden als Vermittler auf seinem Gelände verwahrt.
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Vätern
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der nicht mit der Kindesmutter verheirateten Väter gestärkt. Das Gericht entschied, dass der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig ist. Dies bedeutet, dass ab sofort jeder Vater sich das gemeinsame Sorgerecht auch ohne die Zustimmung der Mutter mittels Hilfe des Familiengerichts zuerkennen lassen kann.
Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010, vollständiger Beschluss kann auf den Seiten des Gerichts im Volltext nachgelesen werden.
Haftung für unzureichend gesichertes WLAN, Anschlußinhaberhaftung
a) Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.
b) Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.
Siehe dazu auch unsere Anmerkung im Blog Winkeladvocat.
BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 -, dessen Volltext auf den Seiten des BGH nachgelesen werden kann.
Neue Unterhaltsleitlinien des OLG DD ab 2011
Das Oberlandesgericht Dresden hat seine Unterhaltsleitlinien für das Jahr 2011 nach folgender Tabelle angepaßt:
Die ausführlichen Leitlinien können von der Internetseite des Gerichts als pdf Datei abgerufen werden.
Anlegen von Dienstkleidung als Arbeitszeit
Fällt eine Dienstkleidung besonders durch eine uniforme Farbgegebung und die deutliche Anbringung des Namens des Arbeitgebers auf, dient die damit auf dem Weg von oder zur Arbeit zwangsläufig verbundene Offenlegung des Arbeitgebers gegenüber Dritten und die Verbreitung des Bekanntheitsgrades des Unternehmens nicht einem objektiv feststellbaren eigenen Interesse der Arbeitnehmer, sondern allein dem Interesse des Arbeitgebers.
Das Anlegen einer solchen Dienstkleidung ist daher Arbeitszeit.
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß vom 10.11.2009, 1 ABR 54/08, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.
Die Entscheidung ist damit für die Arbeitnehmer weitaus freundlicher als die für das öffentliche Dienstrecht ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das das Anlegen einer Schutzweste und der Dienstpistole durch einen Polizisten dessen privater Zeit zugeordnet hatte.
Der Sachverhalt des Urteils läßt übrigens nur den Schluß zu, daß es sich bei dem Arbeitgeber in diesem Fall um Ikea handelt.
Prüfung bei vorheriger Kenntnis des Fahrprüfers
Allein die Kenntnis von der Person eines bestimmten Prüfers einige Tage vor einer Fahrprüfung bedeutet abstrakt gesehen noch keinen entscheidenden Vorteil – gerade für leistungsschwache Prüflinge. Sie betrifft auch nicht wirtschaftliche Interessen. Die Weitergabe einer Diensteinteilung für Fahrprüfer ist daher keine strafbare Gefährdung öffentlicher Interessen nach § 353 StGB und auch kein Geheimnisverrat nach § 203 StGB.
Oberlandesgericht Köln, Urteil 81 Ss 52-53/09 vom 21.08.2009, das auf den Seiten des Gerichts im Volltext nachgelesen werden kann.
Anlegen der Schutzweste und Vorbereiten der Pistole sind Privatsache eines Polizisten
Sogenannte „Rüstzeiten“ stellen keinen Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts dar.
VG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2009, 11 K 3998/08, das auf den Seiten des Gerichts im Volltext nachgelesen werden kann.
Wesentlich großzügiger hat das Bundesarbeitsgericht für den Bereich des privaten Arbeitsrechts entschieden, wo eine uniforme Farbgebung und die Anbringung des Namens des Arbeitgebers dafür sprachen, daß damit nur dem Interesse des Arbeitgebers gedient wird.
Corny Weiß
Rechtsanwältin
in örtlicher Bürogemeinschaft
Schulbildung: |
1983 – 1991 Kurt-Franke-OS Dittersdorf 1991 – 1992 Dr.Theodor-Neubauer EOS Chemnitz 1992 – 1995 Karl-Friedrich-Gauß Gymnasium Chemnitz, Abschluss: Abitur 1995 –1996 freiwilliges ökologisches Jahr, Einsatzstellen: Kinderkurklinik Rauenstein, Gemeindeverwaltung Amtsberg |
Studium: |
1996 – 2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich- Schiller-Universität Jena Wahlfachgruppe: Jugendstrafrecht / Kriminologie Seminar: Der Strafbare Versuch Ablegung der Ersten Jurischen Staatsprüfung |
beruflicher Werdegang: |
01.05.04 – 30.03.06 Referendariat / Juristischer Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen, Landgericht Chemnitz Zivilstation: Landgericht Chemnitz 7. Zivilkammer Strafstation: Staatsanwaltschaft Chemnitz, Abteilung Wirtschaftskriminalität Verwaltungsstation: Polizeipräsidium Chemnitz, Kommissariat 11 (Leben; Gesundheit; Mord) Anwaltsstation: Bezner & Stute Rechtsanwaltsgesellschaft bR Wahlstation: Staatsanwaltschaft Chemnitz, Abteilung Jugendstrafrecht 19.05.2006 Zweite Jurischen Staatsprüfung 08.11.2006 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen seit 08.11.2006 Tätigkeit als Rechtsanwältin in den Schwerpunkten Familienrecht und Strafrecht |
weitere Tätigkeiten: |
seit 01.03.2009 Dozentin an der Fachhochschule Nordhessen, Studienzentrum Plauen seit 24.07.2010 Familienmediatorin |
Haftung der Hausverwaltung für Hausmeister
Eine Hausverwaltung kann für diskriminierende Äußerungen (hier: „Die Wohnung wird nicht an Neger, äh … Schwarzafrikaner und Türken vermietet“) eines als „Verrichtungsgehilfe“ (mit der Durchführung einer Wohnungsbesichtigung) beauftragten Hausmeisters auf Schadensersatz haften.
Oberlandesgericht Köln, 24 U 51/09, Urteil vom 19.1.2010, nachzulesen im Volltext auf den Seiten des Gerichts.
Kollision mit offener Tür beim Einparken
Ungeachtet besonderer Umstände im Einzelfall sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke einparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadenaufteilung angemessen erscheint.