Keine Standgebühr für Gebrauchtwagenvermittler

Ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler kann keine Standgebühren – erst recht nicht zusätzlich zu einer versprochenen Provision – für ein Fahrzeug verlangen, das er im Rahmen eines Vermittlungsauftrags für einen privaten Kunden als Vermittler auf seinem Gelände verwahrt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.1.2011, Az. III ZR 78/10, dessen Volltext auf den Seiten des Bundesgerichtshofs abgerufen werden kann.