Haftung für unzureichend gesichertes WLAN, Anschlußinhaberhaftung

a) Den  Inhaber  eines  Internetanschlusses,  von  dem  aus  ein  urheberrechtlich geschütztes  Werk  ohne  Zustimmung  des  Berechtigten  öffentlich  zugänglich gemacht  worden  ist,  trifft  eine  sekundäre  Darlegungslast,  wenn  er  geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.
b) Der  Inhaber  eines  WLAN-Anschlusses,  der  es  unterlässt,  die  im  Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend  anzuwenden,  haftet  als  Störer  auf  Unterlassung,  wenn  Dritte  diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.

Siehe dazu auch unsere Anmerkung im Blog Winkeladvocat.

BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 -, dessen Volltext auf den Seiten des BGH nachgelesen werden kann.