Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Vätern

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der nicht mit der Kindesmutter verheirateten Väter gestärkt. Das Gericht entschied, dass der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig ist. Dies bedeutet, dass ab sofort jeder Vater sich das gemeinsame Sorgerecht auch ohne die Zustimmung der Mutter mittels Hilfe des Familiengerichts zuerkennen lassen kann.

Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010, vollständiger Beschluss kann auf den Seiten des Gerichts im Volltext nachgelesen werden.