Erzgebirgisch für Anfänger von Robby Schubert

Der ein oder andere erinnert sich an unsere Weihnachtsgrüße vom vorletzten Jahr? Dort gab es ein Gedicht von Robby Schubert zu Weihnachten und zum Jahreswechsel in erzgebirgischer Sprache. Das Erzgebirge ist zwischenzeitlich Weltkulturerbe geworden und vom selben Autor gibt es jetzt einen Sprachkurs „Erzgebirgisch für Anfänger“.

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Keine (Wort-)Bildmarke ohne unterscheidungsfähige Grafik

Das Bundespatentgericht hat sich kürzlich als zuständiges Markengericht damit auseinandergesetzt, wann eine bildliche Darstellung zu nah an der Realität ist und die Darstellung daher nicht markenmäßig geschützt werden kann.

Ein Anmelder wollte sich u.a. für entsprechende Waren das folgende Bild schützen lassen:

Das Bundespatengericht hat die Anmeldung (übrigens ebenso wie zuvor das Markenamt) zurückgewiesen:

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Wer schreibt denn „Bro-Secco“?

Das soll doch sicher „Prosecco“ heißen!? Nicht unbedingt, meinte ein findiger Markenanmelder und meldete für eine Reihe Waren, natürlich vor allem Getränke, eine Marke „Bro-Secco“ an. Als Markenrechtler stört man sich sofort daran, dass das doch (wenigstens nahezu) identisch mit dem bekannten weinhaltigen Getränk ausgesprochen wird und damit – unbedingt – freihaltebedürftig ist und daher so nicht als Marke angemeldet werden kann. Aber der Anmelder hat Glück gehabt und die Marke wurde im Jahr 2004 eingetragen. Die Überlegung war wohl, dass der als Marke eingetragene Begriff wegen seiner Schreibweise und ungeachtet der Aussprache ein Kunstbegriff sei.

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Ab sofort: Videotelefonie, nur vom Browser

Sie können uns ab sofort per Videotelefonie erreichen.

Melden Sie sich bei uns, wir senden Ihnen dann eine individuelle Internetadresse, mit der Sie mit uns kommunizieren können. Diese Adresse können Sie in vielen Browsern (leider funktioniert der sehr gute Firefox für Windows im Moment nicht zuverlässig) aufrufen und sich dann mit uns verbinden.

Informationen über die von uns dazu verwendete Software Nextcloud

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2019

Zenn neie Gahr

Ä neies Gahr,
wos werd‘s uns bringe?
Werd gar ä Traam
uns nu gelinge?

War‘n mir in Lotto,
nu mohl gewinne?
Oder war‘n mir uns,
gar racht besinne?

War‘n mir glicklich?
Gib‘s endlich Fried‘n?
Wos werd dos Gahr
uns dä ahbiet‘n?

Niemand vu uns,
kah‘s vierhar sog‘n,
mr braucht ah kää
Orakel frog‘n.

Wie mir uns gab‘n,
su kimmt‘s zerick,
drim macht dos Gahr,
ze enn‘ voller Glick!
Zum neuen Jahr

Ein neues Jahr,
was wird es uns bringen?
Wird uns ein Traum
endlich gelingen?

Werden wir im Lotto
nun mal gewinnen?
Oder werden wir
uns doch besinnen?

Werden wir glücklich?
Gibt es endlich Frieden?
Was wird das neue Jahr
uns anbieten?

Niemand kann es
vorhersagen,
man braucht kein
Orakel fragen.

So, wie wir uns geben,
so kommt es zurück:
Darum macht das Jahr
zu einem voller Glück!

Wir bedanken uns bei
Robby Schubert, Gelenau/Erzgebirge, das wir für unsere Festtagswünsche aus seinem Büchlein

Gedichte, die’s Laabn su schrebbt

Gedichte, die’s Leben so schreibt
zitieren dürfen.
Es kann unter bei ihm
Fritz-Reuter-Straße 2A
09423 Gelenau
0152 242 98809
robby-schubert@gmx.de
bestellt werden.



Markenuntergang bei Capri-Sun (früher Capri-Sonne)

Capri Standbeutel aus der Markeneintragung

Lange eingetragene Marken müssen nicht unbedingt sicher sein! Das erlebt jetzt der Hersteller des weltbekannten Getränks Capri-Sun (bis 2017 Capri-Sonne). Dieser hatte sich schon 1996 den Standbeutel des Getränks als Marke (!) schützen lassen. Noch 2013 hat das Unternehmen ein Konkurrenzunternehmen auf der Grundlage dieser Marke vor dem Landgericht Braunschweig erfolgreich verklagt.

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Der Praktische

Der Stadtstreicher (ein Chemnitzer Stadtmagazin) berichtet in seiner Beilage „Autofibel“ zur Mai-Ausgabe über unser kleineres Dienstfahrzeug:

Deutschlandfunk Verbrauchertipp: Nicht ohne Anwalt zu Polizei oder Staatsanwaltschaft

Der Deutschlandfunk warnt in seinem Verbrauchertipp vom 9.6.:

Viele Menschen sind davon überzeugt, dass Aussagen im Zweifel immer hilft. Doch voreilig gemachte Aussagen können ernste Konsequenzen haben.

Das sollte man ernst nehmen. Um sich wirklich ein Bild von den erhobenen Vorwürfen zu machen, ist es wichtig, zu allererst den Inhalt der Akten zu kennen und dann in Ruhe zu überlegen, ob und wie man sich auf die Vorwürfe einlässt. Bei allem Respekt für die Arbeit der Polizei sind die Informationen, die von dort kommen, oft lückenhaft und einseitig.

Es geht auch nicht darum, ohne Not „zu mauern“. Wenn es sein muss, greifen wir auch zum Telefon und erörtern mit dem Staatsanwalt, welche Möglichkeiten es gibt, das Verfahren möglichst im Sinne unserer Mandantschaft zu erledigen. Aber dazu muss man „auf Augenhöhe“ argumentieren können und das geht nur mit genauer Kenntnis des Inhalts der Strafakte.

Danke zurück!

Eine nette Überraschung hat uns heute ein langjähriger Mandant gemacht.

Während er nur wenige Minuten in unserem Wartezimmer warten musste, hat er in dieser Zeit diesen Gabentisch bereitet.