Einheitliches Geschäft bei Inzahlungnahme Gebrauchtwagen

Übernimmt der Kraftfahrzeughändler bei einem Kaufvertrag über ein Neufahrzeug einen Gebrauchtwagen des Käufers und löst dafür den für den Gebrauchtwagen noch laufenden Kredit durch Zahlung eines Betrages an die Bank ab, der über dem vereinbarten Wert des Altfahrzeugs liegt, so liegt im Regelfall kein gesonderter Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen, sondern ein einheitlicher Kaufvertrag vor. Vereinbaren die Vertragsparteien in einem solchen Fall die Rückabwicklung des Kaufvertrages, so kann der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises für das Neufahrzeug sowie Rückübereignung des Gebrauchtwagens, der Händler dagegen Rückübereignung des Neufahrzeugs sowie Wertersatz für die von ihm abgelöste Kreditverbindlichkeit des Käufers verlangen (Fortführung der Rechtsprechung zur Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens in BGHZ 46, 338 ff.; 89, 126 ff.; 128, 111 ff.; Senatsurteil vom 30. Oktober 2002 – VIII ZR 119/02, NJW 2003, 505).

BGH Urteil vom 20.2.2008, Az: VIII ZR 334/06, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann. 

Haftung des Betreibers von Domainparking – Plattform nur bei Kenntnis einer Markenverletzung

Wer eine Plattform zum Parken von Domains betreibt, benutzt dadurch nicht automatisch im geschäftlichen Verkehr eine Marke, auch wenn eine auf der Plattform angebotene Domain eine Marke verletzt. Die Vorab-Prüfung aller angebotenen Domains auf Markenverletzungen ist unzumutbar. Der Betreiber der Plattform haft erst, wenn er nach Kenntniserlangung einer Markenverletzung nicht reagiert und die Markenverletzung nicht beseitigt.

 Leitsatz von schwarz-anwaelte.de

Landgericht Düsseldorf, 2a O 176/07, Urteil vom 28.11.2007, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann. 

Blutentnahme ohne richterliche Anordnung führt nicht immer zum Beweisverwertungsverbot

Die Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten im  Wege der Eilkompetenz ist bei irriger Annahme drohenden Beweismittelverlustes durch raschen Abbau von Betäubungsmitteln nicht willkürlich und führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.

Beschluss des OLG Stuttgart v. 26.11.2007, Az.: 1 Ss 532/07. Der Volltext kann auf den Seiten des Gericht nachgelesen werden. 

Kfz-Haftpflicht greift auch nach Verlassen des PKW

Wenn ein Kfz-Führer nach Abstellen und Verlassen des PKW einen Schaden verursacht, ist die Kfz- haftpflichtversicherung und nicht die Privathaftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, wenn die Beschädigung mit dem Gebrauch des Kfz in direktem Zusammenhang steht. Dieser Zusammenhang wurde vom Landgericht Köln in einem Fall bejaht, in dem ein Fahrer nach dem Einparken einen dicht neben seinem Kfz geparkten Roller umsetzte und diesen dabei beschädigte.

LG Köln, Urteil vom 29.03.2007 Az: 24 S 42/06

Der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden. 

Anfechtung der Abberufung des GmbH Fremdgeschäftsführers

Gegen einen mangels fristgerechter Anfechtung gesellschaftsrechtlich verbindlichen Abberufungsbeschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH kann sich der abberufene Fremdgeschäftsführer nicht mit der allgemeinen Feststellungsklage (§ 256 ZPO), gerichtet auf Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses, wehren. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschluss nichtig ist. 

 BGH, Urteil II ZR 187/06 vom 11.2.2008, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.

Erlöschen bisheriger Arbeitgeber – kein Widerspruchsrecht Arbeitnehmer

Ein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613 a Abs. 6 BGB besteht nicht, wenn der bisherige Betriebsinhaber erlischt und der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in das Arbeitsverhältnis eintritt. Das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen erloschenen Arbeitgeber kann nicht fortgesetzt werden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.02.2008, 8 AzR 157/07

Das Urteil ist noch nicht im Volltext erschienen. Die Pressemitteilung finden Sie hier

 

Verwendung von Adword keine Markenverletzung

1. Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sog. AdWord-Werbung in einer Suchmaschine stellt keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar, wenn bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird.

2. Unter den Ziffer 1. genannten Voraussetzungen wird der Inhaber der fremden Marke auch nicht gezielt behindert (§ 4 Nr. 10 UWG).

 OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.2.2008, Aktenzeichen 6 W 17/08, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts abgerufen werden kann.

Fahrzeugverwertung durch Bank nach sofortiger Kündigung des Darlehens zum Letztverbraucherpreis

1. Sieht der Vertrag über ein Darlehen für einen Autokauf vor, dass die Bank im Falle der sofortigen Kündigung des Kredites das ihr sicherungsübereignete Fahrzeug verwerten darf und dem Kreditnehmer der "gewöhnliche Verkaufswert im Zeitpunkt der Rücknahme" vergütet wird, ist unter diesem gewöhnlichen Verkaufswert der gegenüber einem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis und nicht der "Einkaufswert" im Sinne eines Händlereinkaufspreises zu verstehen.

2. Verweisen die Vertragsbedingungen in einem solchen Fall wegen des einzuholenden Gutachtens für die Bestimmung des gewöhnlichen Verkaufswertes auf § 317 Abs.1 BGB, ist der Vertrag dahin auszulegen, dass auch die §§ 318 f BGB gelten sollen.

OLG Schleswig Beschluß vom 23.8.2007, 5 W 31/07, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachzulesen ist. 

Angebot von Anwaltsleistungen in Internetauktion ist zulässig

  1. Die Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus ist keine – der Form nach oder aufgrund des Inhalts – unsachliche Werbung.
  2. Die Versteigerung von Beratungsleistungen über ein Internetauktionshaus deutet weder auf eine Vernachlässigung von anwaltlichen Berufspflichten hin noch gefährdet es die ordnungsgemäße Berufsausübung.
  3. Eine Versteigerung von Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus verstößt auch nicht gegen das in § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO geregelte Verbot, das dem Rechtsanwalt untersagt, für die Vermittlung von Aufträgen eine Provision zu zahlen.
  4. Der Rechtsanwalt ist weder einfachrechtlich noch von Verfassungs wegen verpflichtet, seine Mandanten vor dem Vertragsschluss persönlich kennen zu lernen und den genauen Gegenstand des Mandats zu erfragen. Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen untersagt nicht bereits den Abschluss des Anwaltsvertrags, sondern untersagt dem Rechtsanwalt „tätig (zu) werden“ (§ 3 Abs. 1 BORA).
  5. Der Gesetzgeber hat den Rechtsanwälten durch § 34 RVG im Bereich der außergerichtlichen Beratung den Preiswettbewerb eröffnet. Dem stellt sich ein Rechtsanwalt, der seine Beratungsleistungen ab einem bestimmten Preis anbietet und dem Markt überlässt, ob hierfür ein höherer Preis zu erzielen ist.
  6. Durch die Versteigerung von Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus wird das Ansehen der Anwaltschaft nicht in verfassungsrechtlich relevanter Weise beeinträchtigt. 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Beschluß vom 19.2.2008 – 1 BvR 1886/06 – , dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.

Rechtsschutz gegen Abmahnungen des Vermieters

Ein Mieter kann weder Beseitigung noch Unterlassung einer Abmahnung durch den Vermieter verlangen, weil eine Abmahnung den Mieter noch nicht in seinen Rechten verletzt. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. Ein Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Abmahnung ist im Mietvertragsrecht nicht geregelt und lässt sich auch nicht aus anderen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches herleiten. Eine Abmahnung hat nur die Wirkung dem Mieter sein vertragswidriges Verhalten vor Augen zu halten. 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 139/07

Das Urteil kann im Volltext auf den Seiten des Bundesgerichtshofes nachgelesen werden.