Fristlose Kündigung wegen unterlassener Insolvenzanmeldung

a) Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht fristlos gekündigt werden. Wie sich diese Kündigung auf eine erteilte Versorgungszusage auswirkt, ist eine Frage der konkreten Gestaltung im Einzelfall.
b) Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fällt nicht in den Anwendungsbereich des BetrAVG, es sei denn, es wäre ihm ein ihn besser stellendes Versprechen gegeben worden.

BGH Beschluß vom 15.10.2007, II ZR 236/06, das Urteil kann auf den Seiten des BGH im Volltext nachgelesen werden.