Blutentnahme ohne richterliche Anordnung führt nicht immer zum Beweisverwertungsverbot

Die Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten im  Wege der Eilkompetenz ist bei irriger Annahme drohenden Beweismittelverlustes durch raschen Abbau von Betäubungsmitteln nicht willkürlich und führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.

Beschluss des OLG Stuttgart v. 26.11.2007, Az.: 1 Ss 532/07. Der Volltext kann auf den Seiten des Gericht nachgelesen werden. 

Kfz-Haftpflicht greift auch nach Verlassen des PKW

Wenn ein Kfz-Führer nach Abstellen und Verlassen des PKW einen Schaden verursacht, ist die Kfz- haftpflichtversicherung und nicht die Privathaftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, wenn die Beschädigung mit dem Gebrauch des Kfz in direktem Zusammenhang steht. Dieser Zusammenhang wurde vom Landgericht Köln in einem Fall bejaht, in dem ein Fahrer nach dem Einparken einen dicht neben seinem Kfz geparkten Roller umsetzte und diesen dabei beschädigte.

LG Köln, Urteil vom 29.03.2007 Az: 24 S 42/06

Der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden. 

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages

Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag kann höchstens dreimal verlängert werden, dies aber nur bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren, § 14 Abs. 2, S. 1 TzBfG. Die Verlängerung muss noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrages vereinbart werden. Dabei darf nur die Vertragslaufzeit geändert werden. Werden die übrigen Arbeitsbedingungen geändert, ist die Befristung unwirksam und damit ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen worden. Geänderte Arbeitsbedingungen sind zum Beispiel schon dann anzunehmen, wenn in der Verlängerung kein ordentliches Kündigungsrecht mehr vereinbart wird, im Ausgangsvertrag ein ordentliches Kündigungsrecht jedoch vorgesehen war.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2008 – 7 AzR 786/06

Das Urteil wurde noch nicht veröffentlicht. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Lkw-Führer haftet für Entrichtung der Maut

Ein Lkw-Führer hatte die Zulassung einer Rechtsbeschwerde beantragt. Er war vom Amtsgericht  wegen fehlender Entrichtung der Maut zu einem Bußgeld in Höhe von 100,00 € verurteilt worden. Der Fahrer hatte sich dahingehend eingelassen, dass er sich auf die Entrichtung der Maut durch den Disponenten bzw. Geschäftsführer seines Auftraggebers verlassen hätte. Dies sei im Betrieb ständige Praxis gewesen. Deshalb könne er für die fehlende Maut-Entrichtung nicht haftbar gemacht werden. Das Oberlandesgericht Köln hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Die gesamtschuldnerische Haftung des Lkw-Führers neben dem Eigentümer oder Halter und dem über den Gebrauch des Fahrzeugs Bestimmenden ergibt sich aus § 2 ABMG. Schon von daher liegt auf der Hand, dass seine – durch § 10 Abs. 1 Nr. 1 ABMG bußgeldbewehrte – Verpflichtung gleichrangig neben derjenigen der übrigen Mautschuldner steht. Dem würde es ersichtlich widersprechen, wenn er sich unter Hinweis auf einen (vermeintlichen) Vorrang der anderen Verpflichteten von seiner Verantwortung befreien könnte.

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2007 , Az: 82 Ss Owi 61/07

Der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden. 

Entgeltfortzahlung bei Freistellung des Arbeitnehmers

Treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich einer Kündigung die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer "unwiderruflich unter Fortzahlung der Bezüge … von der Arbeitsleistung freigestellt wird und das Arbeitsverhältnis bis zum … ordnungsgemäß abgerechnet wird", schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur Arbeitsvergütung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Der Arbeitgeber muss nur zahlen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist bzw. bei einer Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Entgeltfortzahlung. Wird der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank und überschreitet mit der Arbeitsunfähigkeit den 6-Wochen-Zeitraum der Entgeltfortzahlung, kann der Arbeitnehmer keine Zahlung vom Arbeitgeber verlangen. Für den Anspruch auf eine Zahlung müsste dann eine ausdrückliche Regelung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getroffen werden.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.01.2008, 5 AzR 393/07
 
Das Urteil können Sie im Volltext auf den Seiten des Bundesarbeitsgerichtes nachlesen. 

Kündigungsfrist während Probezeit und Schriftform der Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis unterliegt während der Probezeit einer 2wöchigen Kündigungsfrist. Dies gilt auch für eine vereinbarte Probezeit von 6 Monaten, selbst dann, wenn die Probezeitvereinbarung bezogen auf die geschuldete Tätigkeit nicht angemessen erscheint.

Die Kündigung muss eigenhändig vom Kündigenden unterzeichnet sein, sonst ist die Schriftform der Kündigung nicht gewahrt.

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24.01.2008, 6 AzR 519/07

Den Volltext des Urteils können Sie auf den Seiten des Bundesarbeitsgerichtes nachlesen.

Klage in Deutschland nach Auslandsunfall möglich

Der Geschädigte kann nach einem Unfall im Ausland die Klage gegen den Versicherer am Gericht seines Wohnsitzes erheben, wenn das jeweilige ausländische Recht einen Direktanspruch gegen den Versicherer zulässt und der Versicherer seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat.

Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13.12.2007, Az.: C-463/06.

Der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden. 

 


Heizkostenabrechnung nach Fläche

Können die Heizkosten, gleich aus welchem Grund, nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, erfolgt eine Abrechnung im Verhältnis der Wohnfläche. Hierbei kann der Mieter 15 % von den Heizkosten abziehen. 

Bundesgerichtshof Urteil vom 31.10.2007

Der Volltext des Urteils kann auf den Seiten des Bundesgerichtshofes nachgelesen werden. 

 

Schadensersatz für unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen

Verlangt ein Käufer vom Verkäufer die Beseitigung eines tatsächlich nicht vorhandenen Mangels, ist er zum Ersatz des dem Verkäufer entstandenen Schadens verpflichtet. Der Schaden des Verkäufers besteht dabei in den für die Mängelbeseitigung aufgewendeten Kosten. Der Käufer muß nach diesem Urteil sorgfältig prüfen, auf welcher Ursache der entdeckte Mangel beruht. Kann der Verkäufer mangels Sonderwissen nicht eindeutig klären, ob die Ursache in seinem Verantwortungsbereich oder dem des Verkäufers zu finden ist, kann er Mängelansprüche geltend machen, ohne Schadensersatzforderungen fürchten zu müssen.

Bundesgerichtshof , Urteil vom 23. Januar 2008, Az.:  VIII ZR 246/06

Der Volltext wird in einigen Tagen auf den Seiten des Gerichts nachzulesen sein. Die Pressemitteilung finden Sie hier.  

Verlängerung des Zeitraumes der Nutzungsausfallentschädigung

Dem Geschädigten kann über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum hinaus bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung zuzubilligen sein, soweit diese die wirtschaftlichen Nachteile, die durch den Ankauf und Wiederverkauf eines Zwischenfahrzeugs zusätzlich ent-
stehen würden, nicht wesentlich übersteigt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2007, Az.: VI ZR 62/07

Der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.