Nicht ausreichender Sicherheitsabstand (hier 6m auf AB) bei Nachfahren

Die Feststellung eines nicht eingehaltenen Sicherheitsabstandes(hier 6m) auf der Autobahn durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug auf derselben Spur bedarf wegen des ungünstigen Blickwinkels besonderer Anhaltspunkte.

OLG Hamm, 2 Ss Owi 63/06, Beschluß vom 17.2.2006. Der Volltext der Entscheidung kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/2_Ss_OWi_63_06beschluss20060217.html 

Aufklärungspflicht über das Alter eines Kfz bei Erstzulassung über zwei Jahre nach Herstellung

Liegt zwischen dem Baujahr und der Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs eine Zeitspanne von zweieinhalb Jahren, darf der Verkäufer es nicht bei der Nennung des Datums der Erstzulassung belassen, sondern muss auch ohne ausdrückliche Nachrage über das tatsächliche Alter des Fahrzeugs informieren.

OLG Oldenburg, Urteil 6 U 155/06 vom 28.10.2005; der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts abgerufen werden.

 

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/root.php4?_gerichtstyp=OLG&_ort=Oldenburg&_spruchkoerper=&_az=6+u+155%2F05&neuseit=0&_datum=&entdat=ab&_typ=&_norm=&_schlagwoerter=&suchwort=&suchopt=text&button=SUCHEN&adm=&lid= 

Haftung für Zusicherung „unfallfrei“ ohne Untersuchung

a) Der Verkäufer haftet für eine "ins Blaue hinein" gemachte Zusicherung für "unfallfrei", wenn er ein verkauftes Gebrauchtfahrzeug nicht auf Unfallfreiheit untersucht hat. (Leitsatz von schwarz-anwälte.de) 

b) Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.

BGH, Urteil vom 7. Juni 2006, VIII ZR 209/05. Die Entscheidung kann im Volltext auf den Seiten des Bundesgerichtshofs nachgelesen werden.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=37111&pos=0&anz=1

Verkehrsanwälte Roadshow bei Toyota Chemnitz

 Image 18 m gegen Punkte in Flensburg präsentierten  am 22. September 2006 ganztätig das Toyota Autohaus Chemnitz GmbH, Neefestraße 127/129 und unsere Kanzlei in Chemnitz. Auf Veranlassung der Kanzlei gastierte die Roadshow der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein im Autohaus. Zahlreiche Fragen aus allen Bereichen des Verkehrsrechts wurden den Interessenten in dieser Aktion von den anwensenden Mitarbeitern und Rechtsanwälten der Kanzlei kostenlos beantwortet. 

Mit dieser Aktion machen die Verkehrsanwälte auf ihre besondere Qualifikation zur unabhängigen, verschwiegenen und loyalen Vertretung der Interessen ihrer Mandanten aufmerksam.

Roadshow-TruckDabei steht das Motiv der Marienkäfer für den Versuch, das "Punktekonto" der Verkehrsteilnehmer beim Kraftfahrtbundesamt auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten.

Es geht aber auch und vor allem um die für den Mandanten möglichst vorteilhafte Abwicklung von Verkehrsunfällen, sei es ob ein eigener Schaden geltend gemacht werden muß oder ob unberechtigte Ansprüche abzuwehren sind.

Über die Aktion berichtete zwischenzeitlich auch die Chemnitzer Morgenpost  ebenso wie der Wochenspiegel Chemnitz, letzterer am 14.10.2006.

Wenn auch Sie Fragen zum Verkehrsrecht haben, stöbern Sie in unserem Bereich Verkehr und Recht oder nehmen Sie Kontakt zu einem unserer Mitarbeiter auf. Hier werden Sie geholfen 🙂

Nächtlicher Rotlichtverstoß

Ein rechtlicher Rotlichtverstoß kann trotz einer Rotlichtdauer von 5 Sekunden ein einfacher Rotlichtverstoß sein, wenn die Ortszulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen wird.

OLG Hamm
Urteil vom 24.02.2006
Az.:4 Ss OWi 58/06

Wertungsausschluss wegen fehlender notwendiger Bietererklärungen

 
Nachunternehmereinsatz – ein nicht enden wollendenes Thema: ungenaue Angaben können zum Auschluss des Angebotes führen.
 

amtlicher Leitsatz:

1. Ein Angebot unterliegt dem Wertungsausschluss wegen fehlender notwendiger Bietererklärungen (§§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A), wenn die Vergabeunterlagen die namentliche Benennung der in Aussicht genommenen Nachunternehmer und die Bezeichnung der insoweit zu erbringenden Teilleistung mit dem Angebot verlangen und die Angaben des Bieters es nicht erlauben, dem einzelnen Nachunternehmer konkrete Leistungsbestandteile anhand des Leistungsverzeichnisses eindeutig zuzuordnen.

2. An einer solchen Zuordnung fehlt es – ungeachtet etwa fehlender oder ungenauer Angaben des Bieters zu Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses oder zu verbalen Umschreibungen der für einen Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistung – jedenfalls dann, wenn auch eine Gesamtschau der Bietererklärungen nicht zweifelsfrei Aufschluss darüber gibt, wofür genau der Nachunternehmer in der Bauausführng verwendet werden soll.

 
OLG Dresden
Beschluss vom 11.04.2006
WVerg 0006/06