Nicht ausreichender Sicherheitsabstand (hier 6m auf AB) bei Nachfahren

Die Feststellung eines nicht eingehaltenen Sicherheitsabstandes(hier 6m) auf der Autobahn durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug auf derselben Spur bedarf wegen des ungünstigen Blickwinkels besonderer Anhaltspunkte.

OLG Hamm, 2 Ss Owi 63/06, Beschluß vom 17.2.2006. Der Volltext der Entscheidung kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/2_Ss_OWi_63_06beschluss20060217.html