Schädiger haftet für Rückstufungsschaden bei anteiliger Schadensverursachung

Auch bei nur anteiliger Schadensverursachung haftet der Schädiger für den Rückstufungsschaden, der dadurch eintritt, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt.

BGH
Urteil vom 25. April 2006
Az.:VI ZR 36/05

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