Verhaltenspflichten bei Hinweis auf Urheberrechtsverletzung

Jedenfalls bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen kann es ausreichend sein, wenn ein Forenbetreiber den Verletzer am Folgetag nach Hinweis des Verletzten zur Beseitigung der Verletzung auffordert, die Aufforderung nach acht Tagen wiederholt und schließlich weitere 14 Tage später von sich aus die Verletzung beseitigt.

OLG Saarbrücken Beschluß vom 29.10.2007, 1 W 232/07 – 49, der Volltext der Entscheidung kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.