Der Beginn der Verjährung der Bürgschaftsforderung tritt gleichzeitig mit der Fälligkeit der gesicherten Hauptforderung ein.
OLG Karlsruhe Urteil vom 20.11.2007, 17 U 89/07, der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.
Der Beginn der Verjährung der Bürgschaftsforderung tritt gleichzeitig mit der Fälligkeit der gesicherten Hauptforderung ein.
OLG Karlsruhe Urteil vom 20.11.2007, 17 U 89/07, der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.