Verjährung der Bürgschaft mit Hauptforderung

Der Beginn der Verjährung der Bürgschaftsforderung tritt gleichzeitig mit der Fälligkeit der gesicherten Hauptforderung ein.

 

OLG Karlsruhe Urteil vom 20.11.2007, 17 U 89/07, der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.