Verjährung der Bürgschaft mit Hauptforderung

Der Beginn der Verjährung der Bürgschaftsforderung tritt gleichzeitig mit der Fälligkeit der gesicherten Hauptforderung ein.

 

OLG Karlsruhe Urteil vom 20.11.2007, 17 U 89/07, der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden. 

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