Verhaltenspflichten bei Hinweis auf Urheberrechtsverletzung

Jedenfalls bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen kann es ausreichend sein, wenn ein Forenbetreiber den Verletzer am Folgetag nach Hinweis des Verletzten zur Beseitigung der Verletzung auffordert, die Aufforderung nach acht Tagen wiederholt und schließlich weitere 14 Tage später von sich aus die Verletzung beseitigt.

OLG Saarbrücken Beschluß vom 29.10.2007, 1 W 232/07 – 49, der Volltext der Entscheidung kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.

Prüfungspflicht gegen Identitätsdiebstahl bei eBay

Ist der Betreiber der Online-Auktionsplattform auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden, muss er Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.

Der Grundsatz, dass nur bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr entfällt, gilt bei Vergleichbarkeit mit einer wettbewerbsrechtlichen Situation auch für deliktische Unterlassungsansprüche mit gleicher Strenge.

eBay macht sich als Mitstörer haftbar, wenn Nichtberechtigte auf der Auktionsplattform unter fremden Namen handeln können.

Brandenburgisches OLG
Urteil vom 16. November 2005
Az.: 4 U 5/05

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nachlesen.