Ordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei ungenehmitger Installation von Anonymisierungssoftware

Das nicht genehmigte Installieren einer Anonymisierungssoftware am Arbeitsplatz kann ein so schwerwiegender Vertragsverstoß sein, daß es eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt.

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 12.1.2006, 2 AZR 179/05; der Volltext des Urteils kann auf den Seiten des BAG nachgelesen werden.