Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahrens trotz Ausschlussgrund

Ein Bieter ist regelmäßig antragsbefugt, wenn alle anderen Angebote unvollständig sind, unabhängig davon, ob auch sein Angebot an einem Ausschlussgrund leidet.

BGH
Urteil vom 26.09.2006
Az.: X ZB 14/06

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