Schaden bei Entfrosten eines Kfz mit externem Heizlüfter kann von Privathaftlicht gedeckt sein

Der Ausschluss einer Deckung von Haftpflichtansprüchen in der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht sind (sog. Benzinklausel), setzt voraus, dass sich eine Gefahr verwirklicht hat, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist. Für die Auslegung der Ausschlussklausel kommt es nicht auf § 10 AKB an.

BUNDESGERICHTSHOF, URTEIL IV ZR 120/05 vom 13. Dezember 2006; die Entscheidung kann auf den Seiten des BGH im Volltext (pdf) abgerufen werden.