Aufklärungspflicht über Unfalltarif

Bietet der Autovermieter den Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären.

Bundesgerichtshof URTEIL XII ZR 50/04 vom 28. Juni 2006. Den Volltext des Urteils findet man auf den Seiten des Bundesgerichtshofs.