Allgemeine Hinweise zu Vollmachten

Vollmachten benötigen wir grundsätzlich auf Papier von Ihnen im Original unterschrieben. Eine Übersendung mit Fax ist nicht ausreichend. Sie sind unser „Ausweis“, dass wir für Sie tätig werden dürfen.

 

Bitte wählen Sie eine eine bestimmte Vollmacht und wählen oben rechts neben der jeweiligen Überschrift, ob sie eine Druckvorlage im Browser oder eine pdf Datei erstellen wollen. Beides können Sie ausdrucken und uns nach Unterschrift übersenden.

K. Geschwandtner – Geprüfte Rechtsfachwirtin

Unsere Büroleiterin Katrin Geschwandtner hat am 27. April die Prüfung zur Rechtsfachwirtin bestanden. Wir  gratulieren ihr  ganz herzlich zu dieser hervorragenden Qualifikation.

Sie ist damit ganz besonders für leitende Aufgaben in einer Rechtsanwaltskanzlei ausgebildet. Die Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt das Profil so:

1.     Arbeitsgebiet und Aufgaben

Geprüfte Rechtsfachwirte sind befähigt die Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros zu verwalten, zu organisieren und zu leiten. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und können qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten:

1.1         Organisation des Büroablaufs, Überwachung der Kommunikationssysteme;

1.2         Betriebswirtschaftliche Problemanalysten, Leitung des Rechnungswesens;

1.3         Eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten;

1.4         Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen;

1.5         Eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten und Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.

2.                  Berufliche Qualifikation

Geprüfte Rechtsfachwirte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und eine weitere berufliche Praxis im Rechtsanwaltsbüro erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgen Handlungsbereichen:

2.1.            Büroorganisation und -verwaltung,

2.2.            Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,

2.3.            Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,

2.4.            Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht.

Die Ausbildung erfolgte neben Ihrer Tätigkeit in unserer Kanzlei über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren außerhalb der Arbeitszeit in der Kanzlei. Wir haben Frau Geschwandtner durch Freistellungen für Prüfungsvorbereitung und einen Zuschuß zu den Lehrgangskosten unterstützt.

Wir sind stolz auf die Leistung von Frau Geschwandtner und hoffen auf eine weitere langjährige Zusammenarbeit!

Kanzleiidentität – Geschichte und CI

So fing es an:

Das Büro wurde im Januar 1993 von Heinz-Ulrich Schwarz zunächst als Einzelkanzlei in Chemnitz gegründet.

Die Kanzlei ist seit 1995 eine Partnerschaftsgesellschaft, sogar die erste, die im Register des Amtsgerichts Chemnitz eingetragen ist (PR 1).

Die Tatsache, daß in der Stadt Lichtenstein, Sachsen, bis dato nur eine einzelne Anwältin tätig war, führte im März 1997 zur Eröffnung des Büros in Lichtenstein. Die örtliche wurde damit eine überörtliche Sozietät.

Im Mai 1998 haben wir in Chemnitz größere Büroräume bezogen, um dem gewachsenen Aufkommen besser gerecht werden zu können. Im August 2008 führte der nächste Umzug in modernere Räume in der Promenadenstraße.

Heinz-Ulrich Schwarz und Doreen Zimmer sind seit Mai 2008 die Partner.

Wir beschäftigen zur Zeit drei Rechtsanwaltsfachangestellte, eine geprüfte Rechtsfachwirtin, eine Auszubildende und eine Rechtsanwältin als freie Mitarbeiterin.

Seit 1993 haben wir 17 Ausbildungsverträge (einschließlich der bestehenden) zum Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten geschlossen.

Etwa ein halbes Dutzend Rechtsreferendare haben wir ausgebildet.

Zwei jungen Rechtsanwältinnen und drei Junganwälten haben wir den Berufsstart ermöglicht.

Regelmäßig machen Schüler und Studenten Praktika in einer unserer Kanzleien.

Wir sind für Sie da!

RA Heinz-Ulrich Schwarz

– Marken- und Geschmacksmusterrecht
– Handels- und Gesellschaftsrecht
– Mietrecht
– Wirtschaftsrecht
– Baurecht

 


Schwarz Rechtsanwälte, Partnerschaft
steht jetzt für über zwanzig Jahre für Rechtsberatung in Sachsen.

Unsere Mandanten:
Wir betreuen zur Zeit einen neben einem gewerblichen Mandantenstamm aus dem klein- und mittelständischen Bereich auch private Mandanten mit für Verbraucher in der heutigen Zeit typischen Rechtsproblemen.

Unser Einzugsgebiet:

erstreckt sich über Sachsen hinaus in viele Regionen Deutschlands bis an den Rhein und nach Norden bis Husum und Süden bis Überlingen. Vor allem über das Internet finden immer wieder ausländische Mandanten zu uns, aus Europa und  den USA, Südamerika und sogar aus China und Korea.

Verzugszinsen

Voraussetzungen 

Um Verzugszinsen verlangen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein:

1. Fälligkeit und Wirksamkeit der Geldforderung
2. Grundsätzlich Mahnung

3. Ausnahme: Einer Mahnung bedarf es jedoch nicht, wenn
a) für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
b) die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft,
c) der Schuldner die Leistung endgültig und ernsthaft verweigert
d) aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist

Der Verzug beginnt mit dem Zugang der Mahnung und bei kalendermäßig festgelegter oder berechenbarer Leistungszeit mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung – spätestens – zu erbringen war. 

Die Zinspflicht besteht bei Geldschulden jeder Art.

Zinssatz 

Der Verzugszins, welcher durch den Gläubiger geltend gemacht werden kann, beträgt 5 %.

Gesetzlich geregelt ist dies in § 288 BGB wie folgt:

Abs. 1:
"Eine Geldschuld ist während des Verzuges zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz."

Der Basiszins beträgt sei dem 01.07.2006 1,95 %, der Verzugszins daher 6,95 %. Er wird jeweils zum 01.01. und 01.07. den Änderungen des Hauptrefinanzierungssatzes der EZB angepasst. Seit dem 01.01.2007 beträgt der Basiszinssatz 2,70 %.

Verboten sind gem. § 289 BGB Zinseszinsen.

 

Wie hoch der jeweils aktuelle Basiszinsatz ist, kann unter www.basiszinssatz.de nachgelesen werden.

Das gerichtliche Mahnverfahren

ImageDas automatisierte Mahnverfahren ist nunmehr auch für Sachsen vorgeschrieben!

Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung! Nehmen Sie Kontakt auf mit

Katrin Geschwandtner unter Telefonnummer 0371 66619974 oder ge@schwarz-anwaelte.de für die Bereiche Chemnitz und Lichtenstein!

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides für Gläubiger mit Sitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist nunmehr ausschließlich an das
Amtsgericht Aschersleben
– Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen –
Lehrter Straße 15
39418 Staßfurt
zu richten.

Die Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides sind daher zwingend auf den für das automatisierte Mahnverfahren eingeführten, maschinenlesbaren Vordrucken einzu­reichen (§ 703 c I, II ZPO). Anwälte müssen ein elektronisches Verfahren verwenden.