Das automatisierte Mahnverfahren ist nunmehr auch für Sachsen vorgeschrieben!
Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung! Nehmen Sie Kontakt auf mit
Katrin Geschwandtner unter Telefonnummer 0371 66619974 oder ge@schwarz-anwaelte.de für die Bereiche Chemnitz und Lichtenstein!
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides für Gläubiger mit Sitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist nunmehr ausschließlich an das
Amtsgericht Aschersleben
– Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen –
Lehrter Straße 15
39418 Staßfurt
zu richten.
Die Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides sind daher zwingend auf den für das automatisierte Mahnverfahren eingeführten, maschinenlesbaren Vordrucken einzureichen (§ 703 c I, II ZPO). Anwälte müssen ein elektronisches Verfahren verwenden.