Haftung bei Verlassen des Herdes

1. Wer auf dem Herd Öl erhitzt und die Küche lediglich für eine kurze Handreichung verlässt, handelt noch nicht grob fahrlässig.

2. Der analog § 59 Abs. 2 VVG a.F. (§ 78 Abs. 2 VVG) vorzunehmende Ausgleich zwischen dem Sachversicherer des Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer des durch einen Regressverzicht begünstigten Schädigers bemisst sich allein nach dem Verhältnis der Leistungspflichten bezüglich des deckungsgleichen Schadens.

3. Der Ausgleichsanspruch verjährt nach Maßgabe von § 195 BGB.

OLG Karlsruhe Urteil vom 7.2.2008, 12 U 126/07, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.

 

Aufklärungspflicht bei Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Den für einen privaten Krankenversicherer handelnden Agenten trifft beim Abschluss eines Krankheitskostenversicherungsvertrages für den Versicherungsnehmer und dessen Familienangehörige grundsätzlich keine Pflicht, diesen ungefragt und umfassend über die Vor und Nachteile zu beraten, die sich aus dem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ergeben können, insbesondere soweit sich Änderungen aus der Familienplanung oder der Absicht der Ehefrau zur Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit oder zur Betreuung der Kinder ergeben. Anderes kommt nur in Betracht, wenn im Einzelfall ein besonderes Auskunfts oder Beratungsbedürfnis erkennbar ist oder wenn konkrete Vergleichsberechnungen bezüglich der künftigen Kosten in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung aufgestellt werden.

OLG Celle, 08. Zivilsenat, Urteil, 8 U 189/07 vom 07.02.2008, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.

Betriebsübergang – Stellung von Personal

Die Gründung einer GmbH und Übernahme aller Mitarbeiter durch ein Kommunalunternehmen stellt dann einen Betriebsteilübergang dar, wenn die Arbeitnehmer dann wiederum an das Kommunalunternehmen ausgeliehen werden, wenn also der ausschließliche Gegenstand der Tätigkeit der neu gegründeten GmbH die Stellung von Personal an das Kommunalunternehmen ist. Mit dem Kommunalunternehmen geschlossene Aufhebungsverträge der Arbeitnehmer sind wegen der Umgehung des § 613a BGB unwirksam. 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Mai 2008, 8 AzR 481/07

Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor. Die Pressemitteilung finden Sie hier .  

 

Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit

Hat ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit den ihm/ihr zustehenden Urlaub nicht erhalten, muss der Arbeitgeber den Urlaub nach Ablauf der Elternzeit gewähren. Ist die Gewährung des Urlaubs nicht möglich, weil das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet oder danach nicht fortgesetzt wird, ist der Urlaub abzugelten. Bislang hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts den § 17 Abs. 2 BErzGG/BEEG dahingehend ausgelegt, dass der Urlaub verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann. An dieser Rechtsprechung hält der Senat nun nicht mehr fest.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Mai 2008 – 9 AzR 219/07

Das Urteil ist noch nicht im Volltext veröffentlicht. Die Pressemitteilung finden Sie hier .  

 

Umlage der Wasserkosten – nach Verbrauch oder Fläche

Der Vermieter ist zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch nicht verpflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind.

Legt der Vermieter von Wohnraum die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung gemäß § 556 a Abs. 1, S. 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche um, genügen Zweifel des Mieters an der Billigkeit dieses Maßstabs nicht, um eine Änderung des Umlageschlüssels zu rechtfertigen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2008, VIII ZR 188/07

Der Volltext des Urteils kann auf den Seiten  des Bundesgerichtshofes nachgelesen werden.

 

Folgen von vom Versicherungsagenten nicht in Antrag aufgenommenen Gesundheitsangaben

Danach kann der Versicherer allein mit dem Inhalt des von seinem Agenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, der Versicherungsnehmer habe hinsichtlich seiner Vorerkrankungen falsche Angaben gemacht, sofern dieser seinerseits  substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet und  damit seine vorvertragliche Anzeigeobliegenheit erfüllt zu haben. Dem Versicherer obliegt es in einem solchen Fall darzulegen und gegebenenfalls – im Regelfall durch die Aussage seines Agenten – zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer diesen auch mündlich unzutreffend unterrichtet hat (BGHZ 107, 322, 325). Denn was dem Agenten in Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden  (§§ 43 Nr. 1 VVG a.F., 166 Abs. 1 BGB),  auch wenn der Versicherungsagent es nicht in das Formular aufgenommen hat (BGHZ 116, 387, 389).

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.02.2008, Az: IV ZR 270/06, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.

 

Vorrang tariflicher Kündigungsfristen

Findet auf ein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung, sind darin enthaltene Kündigungsfristen maßgeblich, auch wenn sie kürzer sind als die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die schon längere Zeit bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind. Die Tarifvertragsparteien sind nicht dazu verpflichtet für Arbeitnehmer mit längerer Beschäftigungsdauer längere Kündigungsfristen vorzusehen. 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. April 2008 – 2 AZR 21/07 –

Das Urteil ist noch nicht im Volltext erschienen, die Pressemitteilung finden Sie hier .  

Unternehmereigenschaft eines ebay Verkäufers

Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als „PowerSeller“ registriert ist. Die (freiwillige) Registrierung als „PowerSeller“ ist jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese Einstufung kann sich vielmehr auch aus anderen Umständen des Einzelfalls ergeben, wobei der Dauer und dem Umfang der Verkaufstätigkeit, aber auch deren geschäftsbezogener Ausgestaltung wesentliche Bedeutung zukommt.

 Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss 6  W  66/07vom 04.07.2007, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.

Folgen einer falschen Angabe zu Unfallschäden bei Kfz-Kauf

a) Zur Auslegung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler.

b) Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als 1% des Kaufpreises beträgt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 14. September 2005 – VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293, unter B II 2, und vom 10. Oktober 2007 – VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 2).

BGH,  Urteil vom 12.3.2008, Az: VIII ZR 253/05, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.