Das soll doch sicher „Prosecco“ heißen!? Nicht unbedingt, meinte ein findiger Markenanmelder und meldete für eine Reihe Waren, natürlich vor allem Getränke, eine Marke „Bro-Secco“ an. Als Markenrechtler stört man sich sofort daran, dass das doch (wenigstens nahezu) identisch mit dem bekannten weinhaltigen Getränk ausgesprochen wird und damit – unbedingt – freihaltebedürftig ist und daher so nicht als Marke angemeldet werden kann. Aber der Anmelder hat Glück gehabt und die Marke wurde im Jahr 2004 eingetragen. Die Überlegung war wohl, dass der als Marke eingetragene Begriff wegen seiner Schreibweise und ungeachtet der Aussprache ein Kunstbegriff sei.
Das ging acht Jahre gut, bis im Jahr 2012 jemand kam, der sich daran störte. Er beantragte die Löschung der Marke wegen des Bestehens eines absoluten Schutzhindernisses, nämlich einer fehlenden Unterscheidungskraft. Möglicherweise weil man sich ja schon einmal festgelegt hatte, wies das Markenamt den Antrag im Jahr 2014 zurück. Aber der Angreifer war hartnäckig und legte Beschwerde ein, über die das Bundespatentgericht zu entscheiden hatte, das erstinstanzliche Gericht in solchen Sachen. Auch diese erste Instanz zog sich. Im Jahr 2019, also fünfzehn Jahre nach Eintragung der Marke, sieben Jahre nach dem Löschungsantrag und fünf Jahre nach der Entscheidung des Markenamtes ordnete das Gericht im Hinblick auf die nahezu gleiche Aussprache der beiden Begriffe die Löschung der Marke an. Bis auf die Eintragung für – Mineralwasser!
Das passte nun dem Markeninhaber nicht, der seinerseits Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegte. Dieser benötigte nur etwa ein halbes Jahr, um diesen Rechtsbehelf zurückzuweisen. 16 Jahre nach Eintragung und 8 Jahre nach dem Löschungsantrag ist die Marke nun – weitgehend – futsch. Nun gibt es „Bro-Secco“ nur noch als Mineralwasser. Prost!