wünschen wir allen.
Markenuntergang bei Capri-Sun (früher Capri-Sonne)

Lange eingetragene Marken müssen nicht unbedingt sicher sein! Das erlebt jetzt der Hersteller des weltbekannten Getränks Capri-Sun (bis 2017 Capri-Sonne). Dieser hatte sich schon 1996 den Standbeutel des Getränks als Marke (!) schützen lassen. Noch 2013 hat das Unternehmen ein Konkurrenzunternehmen auf der Grundlage dieser Marke vor dem Landgericht Braunschweig erfolgreich verklagt.
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BGH rettet die Erde: Jetzt wissen wir, wie ein Geburtsort genau bezeichnet werden muss
Nicht das Treffen Trump und Kim ist das Ereignis der letzten Wochen. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der BGH am 25. April 2018 eine wichtige Frage beantwortet, ohne die die Existenz der Bundesrepublik auf dem Spiel gestanden hätte: „BGH rettet die Erde: Jetzt wissen wir, wie ein Geburtsort genau bezeichnet werden muss“ weiterlesen
Wenn Richter von Instanzgerichten mal keine Lust haben,
dann „bügeln sie manche Fälle einfach schnell ab“.
Ein solcher Versuch des der 6. Berufungskammer des Landgerichts Koblenz ist jetzt beim Bundesgerichtshof krachend gescheitert.
Das Landgericht hatte versucht, den Vortrag der Klage einfach als korrekt zu unterstellen und die Klage doch abgewiesen.
Und sich damit eine schallende Ohrfeige des Bundesgerichtshofes eingefangen:
Das Berufungsgericht hat somit die Behauptungen der Beklagten rechtsfehlerhaft nur vordergründig als wahr unterstellt, aber nicht ansatzweise so übernommen, wie sie aufgestellt wurden.
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Jetzt geht es Uber in Berlin an den Kragen
Der Bundesgerichtshof hat Ende März ein Verfahren gegen Uber wieder aufgenommen, dass er wegen einer Vorlage an den EuGH vor einem knappen Jahr ausgesetzt hatte. Er wollte vom EuGH wissen, ob Uber im Sinne des EU Rechts eine Verkehrsdienstleistung erbringt.
Der EuGH hatte das im vergangenen Dezember bejaht.
Nach den Ausführungen des BGH im Aussetzungsbeschluss kann man jetzt nur erwarten, dass Uber auch dieses jetzt wieder aufgenommene Revisionsverfahren verlieren wird.
Spannend kann eigentlich nur noch sein, ob Uber es auf eine Entscheidung ankommen lässt oder sein Rechtsmittel gleich zurücknimmt.
Justiz Ping-Pong
Start 2009
Vier parallele Sachen, Entscheidungen des BGH heute im Internet veröffentlicht Aktenzeichen V ZB 36 bis 39/17.
Kläger, vertreten durch RA, klagt gegen Beschlüsse einer WEG und zwar 2009, 2010, 2011 und 2012.
AG weist Klagen als unzulässig wegen fehlender Geschäftsfähigkeit ergo Prozessunfähigkeit (für juristische Laien vereinfacht wegen einer Formalie) ab. „Justiz Ping-Pong“ weiterlesen
Juristen können für alles eine Begründung finden.
Dieses gängige (Vor-)Urteil hat jetzt der Bundesgerichtshof wieder eindrucksvoll bestätigt. Danach ist ein „Entwurf“ nicht zwingend ein Entwurf einer Berufungsbegründung, selbst wenn oben auf der Berufungsbegründung groß und unmissverständlich „Entwurf“ drauf steht. „Juristen können für alles eine Begründung finden.“ weiterlesen
Milliarden deutscher Anwälte
kann es demnächst nach der Vorsorge der deutschen Bundesrechtsanwaltskammer geben. Jeder Anwalt hat jetzt nämlich eine „SafeID“. Auf deutsch könnte man sagen, dass ist eine Kennnummer, aber das hört sich natürlich popelig an. Für jeden Anwalt gibt es eine 49 (in Worten: neunundvierzig) stellige Kennnummer die jedermann unter www.rechtsanwaltsregister.org nachlesen kann. Es ist also Vorsorge getroffen, dass demnächst die ganze Weltbevölkerung mit einer SafeID der Bundesrechtsanwaltskammer versorgt werden kann. Sichergestellt ist auch, dass man sich eine SafeID auf gar keinen Fall merken kann, denn sie besteht aus einer zusammenhanglosen Zusammenstellung von Ziffern und Buchstaben wie zum Beispiel (für den Autor dieser Zeilen): DE.BRAK.8852ff1a-7bb9-452a-a187-8c0b95c8d4b5.f48c
Sieht aus wie ein überkompliziertes Passwort, ist aber keins.
Ab sofort: Kartenzahlung
Sie können unsere Honorare in der Kanzlei ab sofort auch per Karte bezahlen:
Eine dazu notwendige schriftliche Einwilligungserklärung (§ 49 b BRAO) halten wir in der Kanzlei für Sie bereit.
Keine Entschädigung für Kohl-Witwe
Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche in seiner Rechtsprechungsdatenbank eine Entscheidung veröffentlicht, nach der mit dem Tod eines Verletzten die Ansprüche auf Geldentschädigung wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts untergehen und nicht von den Erben weiter verfolgt werden können. In diesem Fall hatte die Erbin eines Kfz-Aufsehers eine solche Entschädigung verlangt.
Da werden demnächst bei den Autoren und dem Verlag die Sektkorken knallen, den von der deutschen Justiz vorgeworfen worden war, sie hätten ohne Erlaubnis von Altbundeskanzler Kohl nicht aus Tonbandprotokollen zitieren dürfen. Das Landgericht Köln hatte sie zu einer Entschädigung von 1 Mio. € verurteilt. Dieser Anspruch dürfte sich mit dem Tod von Helmut Kohl auch erledigt haben.