Wenn Richter von Instanzgerichten mal keine Lust haben,

dann „bügeln sie manche Fälle einfach schnell ab“.

Ein solcher Versuch des der 6. Berufungskammer des Landgerichts Koblenz ist jetzt beim Bundesgerichtshof krachend gescheitert.

Das Landgericht hatte versucht, den Vortrag der Klage einfach als korrekt zu unterstellen und die Klage doch abgewiesen.

Und sich damit eine schallende Ohrfeige des Bundesgerichtshofes eingefangen:

Das Berufungsgericht hat somit die Behauptungen der Beklagten rechtsfehlerhaft nur vordergründig als wahr unterstellt, aber nicht ansatzweise so übernommen, wie sie aufgestellt wurden.

bb) Den vorstehend beschriebenen Anforderungen wird der oben wiedergegebene Sachvortrag der Beklagten, mit dem die Mängel der Wohnung in geradezu mustergültiger und an Konkretisierung kaum noch zu steigernder Weise geschildert werden, zweifellos gerecht.
Die in solchen Fällen mögliche Höchststrafe für das Gericht folgt auf den Fuß:
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
(Hervorhebung durch uns)
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerde
verfahren wird abgesehen.
Schlimmer kann man einem Instanzgericht kaum noch verdeutlichen, dass es seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.