Keine Entschädigung für Kohl-Witwe

Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche in seiner Rechtsprechungsdatenbank eine Entscheidung veröffentlicht, nach der mit dem Tod eines Verletzten die Ansprüche auf Geldentschädigung wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts untergehen und nicht von den Erben weiter verfolgt werden können. In diesem Fall hatte die Erbin eines Kfz-Aufsehers eine solche Entschädigung verlangt.

Da werden demnächst bei den Autoren und dem Verlag die Sektkorken knallen, den von der deutschen Justiz vorgeworfen worden war, sie hätten ohne Erlaubnis von Altbundeskanzler Kohl nicht aus Tonbandprotokollen zitieren dürfen. Das Landgericht Köln hatte sie zu einer Entschädigung von 1 Mio. € verurteilt. Dieser Anspruch dürfte sich mit dem Tod von Helmut Kohl auch erledigt haben.