Justiz Ping-Pong

Start 2009

Vier parallele Sachen, Entscheidungen des BGH heute im Internet veröffentlicht Aktenzeichen V ZB 36 bis 39/17.

Kläger, vertreten durch RA, klagt gegen Beschlüsse einer WEG und zwar 2009, 2010, 2011 und 2012.

AG weist Klagen als unzulässig wegen fehlender Geschäftsfähigkeit ergo Prozessunfähigkeit (für juristische Laien vereinfacht wegen einer Formalie) ab.

Kläger legt Berufung ein, das Landgericht verweist an das AG zurück.

Das AG weist die Klagen nun als unbegründet ab.

Auf Berufung des Klägers weist das Landgericht die Klagen als unzulässig ab, vier Beschlüsse an verschiedenen Tagen im Juni 2015.

Auf Rechtsbeschwerde des Klägers verweist der BGH an das Landgericht zurück, weil das Urteil keine Sachverhaltsdarstellung enthalte.

Das Landgericht weist die Klagen wieder als unzulässig ab.

Der BGH hebt die Berufungsentscheidung des LG wieder auf, die Berufung sei zulässig. Die Verfahren werden an eine andere Kammer (!) des Landgerichts zurückverwiesen.

Dort gehen also 2018 die Berufungsverfahren in der Sache weiter. Die älteste ist jetzt schon 9 Jahre alt, die „jüngste“ 6 Jahre.

Ich bin da ein wenig hin- und hergerissen. Kann man da stolz sein, dass der Rechtsstaat nun endlich dafür gesorgt hat, dass es zu einer Sachentscheidung kommt? Oder kann man da auch frustriert sein, wie der Kläger da in den Mühlen der Justiz (zer-?) gemahlen worden ist?