… sollte sie in der Schule darstellen. Sie hat dazu eine Präsentation erstellt, die wir hier als Video zur Verfügung stellen dürfen.
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… sollte sie in der Schule darstellen. Sie hat dazu eine Präsentation erstellt, die wir hier als Video zur Verfügung stellen dürfen.
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… ist jetzt auch sofort als solcher zu erkennen.
Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt einen Erpresser verurteilt, der eine ganz neue Erpressungsmethode eingesetzt hatte. Der Täter hatte Server in Rußland gemietet und angedroht, die Internetseiten von Anbietern von Pferdewetten durch eine große Zahl von Aufrufen dieser Seiten zu blockieren. Bei diesem als DoS (Denial-of-Service) – Attacke bekanntem Vorgang werden die Server von der Zahl der Aufrufe überlastet, so daß die Server nur noch sehr verlangsamt reagieren oder ganz ausfallen.
Da die betroffenen Wettanbieter Ihre Umsätze über das Internet tätigen, war schon der angerichtete Schaden eines ersten Testangriffs (als Zeichen der Ernsthaftigkeit der erpresserischen Forderung) enorm.
Offenbar hatte der Täter aber nicht mit dem technischen Ausrüstungs- und Ausbildungsstand deutscher Ermittlungsbehörden gerechnet. Obwohl die angemieteten Server in Rußland standen, wurde er ermittelt und schließlich zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2011, 3 KLs 1/11
So hatte sich ein Hamburger das sicher nicht vorgestellt. Sein Profilbild auf Facebook half jetzt der Hamburger Polizei, ihn als Drängler zu entlarven. Das meldet die Hamburger Morgenpost.
Sein Anwalt mußte jetzt den Einspruch gegen ein Bußgeld von immerhin 400,- € zurücknehmen, bei dem sich der Betroffene damit verteidigt hatte, der Fahrer sei nicht feststellbar. Datenschutzrechte waren nicht verletzt, weil das Bild zu den öffentlichen Informationen des Betroffenen gehörte.
Wir trauern um eine gute Freundin der Kanzlei. Am 25. Mai ist in ihrem Heimatort Issy-les-Moulineaux bei Paris Iderlinda Deus de Sousa im Alter von 69 Jahren gestorben.
Ihre kraftvollen und farbenfrohen Bilder haben uns zwei Mal begeistert (3. und 11. KiCK). Wir werden sie nicht vergessen.
Eine erstaunliche Offenheit erlebten wir diese Woche von einem Support Mitarbeiter eines Internetdienstes.
Dort bietet man eine sehr schnelle Dienstleistung an:
Da denkt man doch, daß auch Rechnungen schnell bezahlt werden – oder? Ganz so ist es leider nicht.
Hier auszugsweise unsere weitere Kommunikation dazu:
Wir:
wir nutzen drebis seit geraumer Zeit, seit einigen Wochen über Advoware. Sie geben auf Ihrer Internetseite Reaktionszeiten von wenigen Tagen an. Wie verbindlich ist das?
Die ARAG hat letztens eine Rechnung nach ca. 8 Tagen bezahlt.
In einem weiteren Fall ist eine am 6.5. gleichzeitig mit der Deckungsschutzzusage eingereichte Rechnung heute noch offen. Die Deckungsschutzzusage war kurzfristig erteilt worden.
Antwort:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie innerhalb von 2 Werktagen eine Deckungszusage erhalten, darauf bezieht sich das Leistungsversprechen der Versicherungsunternehmen.
Ein Leistungsversprechen bzgl. einer Überweisung innerhalb einer bestimmten Zeit wurde bislang mit den Versicherungen noch nicht vereinbart.
Wir:
dann ist das
aber irreführend. Wenn eine Kostenrechnung bearbeitet wird, dann wird sie doch auch bezahlt oder nur abgeheftet?
Antwort:
damit haben Sie natürlich recht. Die Rechnungen über drebis werden auch bevorzugt behandelt, so dass die Rechnungen in der Regel sehr schnell bearbeitet werden. Ein generelle Zeitzusage gibt es allerdings nicht.
Personen ohne ausreichende Mittel für eine außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts können eine Beratungshilfe vom Amtsgericht erhalten. Das dazu nötige Formular erhalten Sie unter diesem Link. In dem Dokument sind auch weitere umfangreiche Hinweise enthalten.
Drucken Sie das Formular, füllen es von Hand aus und gehen Sie damit zu dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Dort erhalten Sie den „Beratungshilfeschein“, mit dem Sie gerne zu uns kommen können. Sie zahlen an uns dann nur den Eigenanteil von derzeit 10,- €. Den Rest rechnen wir mit dem Gericht ab.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Personen ohne eigene ausreichende Mittel für ein gerichtliches Verfahren diese von staatlichen Stellen. Den Antrag stellen wir gerne für Sie. Für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe benötigen wir von Ihnen eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die auf einem gesetzlich vorgeschriebenen Formular gemacht werden müssen. Dieses Formular, das sowohl elektronisch vor dem Druck als auch von Hand nach dem Druck ausgefüllt werden kann, finden Sie auf den Seiten der Justiz unter diesem Link.
gab es jetzt von einer Mandantin, die sagt, wir hätten ihr sehr geholfen. Es war ein interessantes Mandat und wir konnten eine Bankenforderung auf unter 10% drücken. Natürlich muß man bei einer derartigen Quote einräumen, daß die Bank großzügig war.
mag das so aussehen:“….Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dieser (Anmerkung; der Termin) aufgehoben worden sei. Die Parteivertreter seien per Fax informiert worden. Unglücklicherweise wurde mir diese Information nicht übermittelt. … Mit freundlichen Grüßen, Unverricht, Rechtsanwalt“
Es gab zur Aufhebung des Termins ein Telefonat zwischen unseren Kanzleien, aber irgendwie war das was steckengeblieben.