Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Personen ohne eigene ausreichende Mittel für ein gerichtliches Verfahren diese von staatlichen Stellen. Den Antrag stellen wir gerne für Sie. Für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe benötigen wir von Ihnen eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die auf einem gesetzlich vorgeschriebenen Formular gemacht werden müssen. Dieses Formular, das sowohl elektronisch vor dem Druck als auch von Hand nach dem Druck ausgefüllt werden kann, finden Sie auf den Seiten der Justiz unter diesem Link.