Personen ohne ausreichende Mittel für eine außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts können eine Beratungshilfe vom Amtsgericht erhalten. Das dazu nötige Formular erhalten Sie unter diesem Link. In dem Dokument sind auch weitere umfangreiche Hinweise enthalten.
Drucken Sie das Formular, füllen es von Hand aus und gehen Sie damit zu dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Dort erhalten Sie den „Beratungshilfeschein“, mit dem Sie gerne zu uns kommen können. Sie zahlen an uns dann nur den Eigenanteil von derzeit 10,- €. Den Rest rechnen wir mit dem Gericht ab.