Unternehmer haftet bei eBay unter wettbewerbs- und markenrechtlichen Gesichtspunkten

Es stellt keine missräuchliche Nichtkenntnis der Person des Verletzers dar, wenn ein Testkauf durchgeführt und nicht das "VeRi-Programm" benutzt wird, um den Verkäufer zu identifizieren; ein früherer Beginn der Verjährungsfrist für die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche scheidet aus.

OLG Frankfurt am Main
Beschluss vom 22. Dezember 2004
Az: 6 W 153/04

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nachlesen.