Informationstag Existenzgründer und Unternehmer, 6. März

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SchwarzAnwälte unterstützen Aktion des Landkreises Zwickauer Land und des Technologieorientierten Dienstleistungszentrums Lichtenstein GmbH

  Am 6 . März steht interessierten Existenzgründern und Unternehmern im TDL, Am Eichenwald 15, 09350 Lichtenstein, wieder eine Vielzahl von Fachberatern für kostenlose Kurzinformationen zur Verfügung. Neben einem  Programm von Kurzvorträgen (9 Uhr 30 bis 10 Uhr 50) sind auch von 10 Uhr 50 bis 13 Uhr individuelle Beratungen vorgesehen.

Unsere Rechtsanwältin Corny Weiß wird dabei vor allem für arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fragen anzusprechen sein.

Weitere Einzelheiten in diesem Prospekt.

Unternehmereigenschaft eines ebay Verkäufers

Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als „PowerSeller“ registriert ist. Die (freiwillige) Registrierung als „PowerSeller“ ist jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese Einstufung kann sich vielmehr auch aus anderen Umständen des Einzelfalls ergeben, wobei der Dauer und dem Umfang der Verkaufstätigkeit, aber auch deren geschäftsbezogener Ausgestaltung wesentliche Bedeutung zukommt.

 Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss 6  W  66/07vom 04.07.2007, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.

„Fahrbereit“ bei Gebrauchtwagenkauf

a) Einem Gebrauchtwagen, der bei Gefahrübergang auf den Käufer betriebsfähig und verkehrssicher ist, fehlt nicht deswegen die vereinbarte Beschaffenheit "fahrbereit", weil der Motor wegen eines fortschreitenden Schadens nach einer Fahrtstrecke von höchsten 2.000 km ausgetauscht werden muss.

b) Mit der Angabe in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, dass das Fahrzeug "fahrbereit" ist, übernimmt der Verkäufer nicht ohne weiteres die Gewähr im Sinne einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) dafür, dass das Fahrzeug auch noch nach Gefahrübergang über einen längeren Zeitraum oder über eine längere Strecke fahrbereit bleibt (im Anschluss an BGHZ 122, 256).

c) Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 2005 – VIII ZR 175/04, NJW 2005, 1039).

BGH Urteil vom 22. November 2006, VIII ZR 72/06. Die Entscheidung kann auf den Seiten des BGH im Volltext abgerufen werden.

Verantwortlichkeit eines Speditionsunternehmers für die Folgen durch Lenkzeitüberschreitung

1. Ein Unternehmer, der seinen Betrieb so organisiert, dass die angestellten Fahrer regelmäßig die zulässigen Lenkzeiten überschreiten und deswegen fahruntüchtig am Straßenverkehr teilnehmen, setzt allein dadurch eine wesentliche Ursache für den Tod Dritter, wenn einer seiner Fahrer übermüdet einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verschuldet.

2. Die tödliche Folge eines Verkehrsunfalls liegt in diesem Fall im Rahmen der möglichen Wirkungen der pflichtwidrigen Handlung und bewegt sich im überschaubaren Gefahrenkorridor des durch die Organisation des verkehrsgefährlichen Systems geschaffenen Ausgangsrisikos.

3. Bei wertender Betrachtungsweise liegt der Schwerpunkt der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit in der Organisation des rechtswidrigen Systems. Das daneben bestehende ebenfalls pflichtwidrige Unterlassungsverschulden, nämlich das dem Angeklagten mögliche Unterlassen des Hinderns der Weiterfahrt offensichtlich erschöpfter Fahrer tritt demgegenüber zurück.

Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil vom 08.02.2006, Az: 2 Ns 915 Js 144710/2003 . Das Urteil kann auszugsweise auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.

 

 

Kriterien für die Bezeichnung als Unternehmers bei eBay

Angebote eines nach außen im Geschäftsverkehr auftretenden eBay-Mitglieds können nicht als rein privat gewertet werden, wenn die dafür vorgebrachten Gründe (Schmuckstück der Ehefrau, Gefälligkeit für Verwandte und Bekannte) den potentiellen Kaufinteressenten gegenüber nicht deutlich gemacht werden.

Die Standarderklärung "Dieser Artikel wird von Privat verkauft" reicht nicht.

OLG Frankfurt am Main
Beschluss vom 22. Dezember 2004
Az.: 6 W 153/04

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nachlesen.

Unternehmer haftet bei eBay unter wettbewerbs- und markenrechtlichen Gesichtspunkten

Es stellt keine missräuchliche Nichtkenntnis der Person des Verletzers dar, wenn ein Testkauf durchgeführt und nicht das "VeRi-Programm" benutzt wird, um den Verkäufer zu identifizieren; ein früherer Beginn der Verjährungsfrist für die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche scheidet aus.

OLG Frankfurt am Main
Beschluss vom 22. Dezember 2004
Az: 6 W 153/04

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nachlesen.

2. Sicherheitsverlangen bei Erfüllungsforderung nach Abnahme

§ 648 a I BGB gibt dem Unternehmer auch nach der Abnahme das Recht, eine Sicherheit zu verlangen, wenn der Besteller noch Erfüllung des Vertrags (Mängelbeseitigung) fordert.

Leistet der Besteller auf ein berechtigtes Sicherungsverlangen nach der Abnahme die Sicherheit nicht, ist der Unternehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern.

Der Unternehmer kann dem Besteller in sinngemäßer Anwendung des § 648 a V 1 i. V. mit § 643 S. 1 BGB eine Nachfrist zur Sicherheitsleistung mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung ablehne, wenn die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet werde. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist wird er von der Pflicht zur Mängelbeseitigung frei. Ihm steht in weiterer sinngemäßer Anwendung des § 645 I 1 und § 648 a V 2 BGB der Anspruch auf die um den mängelbedingten Minderwert gekürzte Vergütung und der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens zu.

Macht der Unternehmer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, kann der Besteller dem Verlangen auf Zahlung des vollen Werk-Lohns das gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht auch dann entgegenhalten, wenn er die Sicherheit nicht gestellt hat.

BGH
Urteil vom 22.01.2004
Az.: VII ZR 183/02 (OLG Rostock)

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofs nachlesen.