Führerscheinentzug wegen Falschparken möglich

Hartnäckige Verstöße gegen Parkvorschriften können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. So eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW, im Fall eines Autofahrers, der in der Zeit von Oktober 2003 bis September 2005 jeweils 27 Mal gegen Parkvorschriften verstoßen hat. Für jeden Verstoß wurde ein Bußgeld verhängt und ein Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Außerdem hatte der Autofahrer im Juli 2002 und im August 2003 jeweils die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten; dafür erhielt er vier bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister.

Nach Auffassung der Richter war eine daraufhin erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis offensichtlich rechtmäßig. Die Hartnäckigkeit, mit welcher der Autofahrer gegen Parkvorschriften verstoße, spreche bei einer interessenbezogenen Abwägung eindeutig gegen ihn.

OVG NRW
Beschluss vom 18. Januar 2006
Az. 16 B 2137/05

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Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden können Sie hier nachlesen.