Deckungsschutzanfrage bei Rechtsschutzversicherung durch Versicherten

Bei  einer  einfachen Sachlage ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe für die Einholung der
Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung  nicht  erforderlich;  vielmehr  ist  es  dem Versicherungsnehmer der Rechtsschutzversicherung in  der Regel zuzumuten, sie selbst anzufordern.

BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 – VI ZR 274/10