5 Jahre für nix!

Geschlagene fünf Jahre hatte das OLG Dresden gebraucht, um einen Rechtsstreit im Jahr 2010 zu entscheiden, nach ihm im Jahr 2005 eine Berufung vorgelegt worden war. Jetzt hat der BGH für das OLG „alles auf Null“ gesetzt. Das OLG muß nachsitzen. Man kann ja mal einen Fehler machen, ok. Aber die Zahl der Versäumnisse, die der BGH in einem aktuellen Urteil dem OLG vorhalten muß, ist schon beachtlich. Mehrfach weist der BGH dem OLG nach, daß es die Akten nur völlig unzureichend zur Kenntnis genommen hat. Ob es der Rechtsstreit jetzt schafft, in weniger als 10 Jahren beendet zu werden?

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