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Veröffentlicht am 24. September 200817. November 2023 von Heinz-Ulrich Schwarz

Nutzungsentschädigung bei Wohnmobil

Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2008, Az: VI ZR 248/07

Der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.

KategorienVerkehr SchlagwörterNutzungsentschädigung bei Wohnmobil, und Recht, Verkehr

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