Die vom einzigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH erklärte Amtsniederlegung kann rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn dieser nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt.
Beschluß des OLG Köln vom 1.2.2008 Az. 2 Wx 3/08, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.