Unwirksamkeit einer unspezifischen Nachschußpflicht in GmbH Satzung

Eine Verpflichtung der Gesellschafter in  der Satzung einer GmbH zur Übernahme von Verlusten ist als Nebenleistungspflicht unwirksam, wenn sie weder zeitlich begrenzt ist noch eine Obergrenze enthält.

BGH, Hinweisbeschluss vom 22. Oktober 2007 – II ZR 101/ 006, die Entscheidung kann auf den Seiten des BGH im Volltext nachgelesen werden.