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Veröffentlicht am 11. Januar 200817. November 2023 von Heinz-Ulrich Schwarz

Eine Frau für Pumuckl

Pumuckl darf eine gezeichnete Freundin/Frau bekommen. Das hat das Landgericht München in einem Urheberrechtssteit am 10.01.2008 zugunsten der Zeichnerin entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Pressemitteilung des Landgerichtes München finden sie hier . 

KategorienMarken u.a. gewerblicher Rechtsschutz SchlagwörterEine Frau für Pumuckl, Sonstiges, und Recht

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