Eine Frau für Pumuckl

Pumuckl darf eine gezeichnete Freundin/Frau bekommen. Das hat das Landgericht München in einem Urheberrechtssteit am 10.01.2008 zugunsten der Zeichnerin entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Pressemitteilung des Landgerichtes München finden sie hier