Ggf. keine Störerhaftung eines Anschlußinhabers für Familienangehörige II

Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 20.12.2007 – LG Frankfurt; der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden (pdf).