Es gibt keine Vermutung, daß Unternehmer an E-Mail-Werbung allein aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit interessiert sind. Werbung ohne Einwilligung ist demzufolge wettbewerbswidrig.
OLG Bamberg, Urteil vom 6.09.2006 – Az. 3 U 363/05
Es gibt keine Vermutung, daß Unternehmer an E-Mail-Werbung allein aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit interessiert sind. Werbung ohne Einwilligung ist demzufolge wettbewerbswidrig.
OLG Bamberg, Urteil vom 6.09.2006 – Az. 3 U 363/05