Unlautere E-Mail-Werbung gegenüber Unternehmern

Es gibt keine Vermutung, daß Unternehmer an E-Mail-Werbung  allein aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit interessiert sind. Werbung ohne Einwilligung ist demzufolge wettbewerbswidrig.

OLG Bamberg, Urteil vom 6.09.2006 – Az. 3 U 363/05