Weisen zwei Richtungspfeile zum Abbiegen in dieselbe Richtung und stehen in Abbiegerichtung entsprechend Fahrstreifen zur Verfügung, muß parallel weiter gefahren werden, auch wenn die Fahrstreifen im Kreuzungsbereich nach der Haltelinie nicht mehr gekennzeichnet werden.
Urteil des BGH vom 12.12.2006 VI ZR 75/06. Das Urteil kann auf den Seiten des Bundesgerichtshofs im Volltext nachgelesen werden.