Beschränkte Vertretungsmacht bei GmbH GF

Eine durch Gesellschafterbeschluss begründete Beschränkung der Befugnis des GmbH-Geschäftsführers, die Gesellschaft zu vertreten, führt – bei Erkennbarkeit für den Vertragspartner – zu einer Beschränkung der Vertretungsmacht, ohne dass es darauf ankommt, ob der Geschäftsführer zum Nachteil der Gesellschaft handelt.

Bundesgerichtshof Urteil vom 19.6.2006, Az: II ZR 337/05. Volltext auf den Seiten des BGH